Was passiert mit einem Immobilienkredit, der von einem Ehepaar aufgenommen wurde, die sich nun trennen wollen?
Nur mal angenommen: Ein Ehepaar nimmt bei einer Bank einen Immobilienkredit für ein selbst zu bewohnendes und neu zu errichtendes Einfamilienhaus auf. Dieser teilt sich auf ein einen Hauptkredit über 250.000 EUR mit 1,9% Zins und einen KfW-Kredit über 100.000 EUR mit 1,3% Zins, Sollzinsbindung jeweils über 20 Jahre. Das Haus ist gerade gebaut, die Tilgung hat noch nicht begonnen. Das Gesamtobjekt hat einen Gegenwert von 550.000 EUR (ohne Abzug der Spekulationssteuer). Ein weiteres vermietetes Objekt mit einem Gegenwert von 250.000 EUR ist seit drei Jahren im Familienbesitz. Das Haushaltseinkommen liegt bei 3200 + 2700 EUR netto im Monat.
Annahme: Es kommt wie es niemals kommen sollte und einer der Partner will sich trennen, bevor das neue Haus bezogen wird.
Idee könnte sein, das vermietete Objekt abzgl. Spekulationssteuer zu verkaufen. Wäre ein Rest von ca. 190.000 EUR, mit dem man den einen Partner und einen Teil des Kredits bedienen könnte.
Wie würde das für die Kreditverträge ablaufen? Besteht a) die Möglichkeit, dass die Bank und die KfW einen der Schuldner aus dem Vertrag lässt und den Vertrag mit einem Schuldner einfach zu gleichen Konditionen weiterführt? Weiterhin müsste das Grundbuch von zwei auf eine Person umgeschrieben werden.
Oder kann man b) davon ausgehen, dass die Bank und die KfW das komplette Umschulden verlangen und dies dann zu aktuell gültigen Konditionen?
Danke in die Runde für eine Info. Der Hobbyfinanzer
4 Antworten
Grundsätzlich kann die Bank natürlich einen Schulder aus der Mithaft entlassen, sofern sie der Überzeugung ist, dass dieser die Kredite auch allein bedienen kann. Also: mit der Bank sprechen und die Möglichkeiten ausloten.
Übrigens: die Bank wird sich das Einkommen nach Scheidung ansehen (Stichwort Steuerklassenänderung!).
Eine "Umschuldung" auf den Namen eines der Darlehensnehmer kann eine Bank natürlich auch probieren. Das wäre ein Fest für sie, denn die zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung wäre gigantisch! Das sollte man vor allem für den Fall bedenken, dass der Neubau verkauft werden muss/soll!.
Ob man nun die andere Immobilie verkauft, um einen der Ehepartner auszuzahlen, sollte man mit einem "Scheidungsanwalt" besprechen. Grundsätzlich sollte man nämlich die Frage des Immobilienvermögens "ohne Gericht" klären. Das spart Verfahrenskosten!
Ich löse mal auf: die Bank bietet Schuldhaftentlassung an gegen sofortige Rückzahlung des kleineren Kredits. Kein Umschulden, alles läuft weiter wie gehabt nur mit einem Schuldner.
Wie das unter Umständen endet kann ich Dir jetzt schon sagen: Jeder der beiden Ehepartner behält am Ende sechsstellige Schulden, die dann in den kommenden Jahrzehnten abgetragen werden dürfen. Außerdem fallen 5stellige Anwaltskosten an.
Ich würde in dem Fall wohl als erstes einen Versöhnungsversuch starten ;)
Vor einer Lösung muss klar sein, was ihr wollt. Für das Objekt in Familienbesitz könnte man via Eigenbedarf kündigen. Wenn der andere das neue Objekt will, ergibt sich je eine Immobilie.
Die Idee des Verkaufs kommt mir insofern etwas ungut vor. Oder soll euer Vermögen ungleich aufgeteilt werden?
Bei der Bank geht es zu wie auf dem Bazar. Wenn ihr keine unterhaltspflichtigen Kinder habt, kann sich jeder das Objekt leisten und gefühlt sollte es möglich sein, dass einer das Objekt mit den laufenden Verträgen übernimmt. Ich bin kein Banker, weshalb ich an dem Punkt aufhöre und denen die Antwort überlasse.