Was passiert bei einer Zwangsvollstreckung?
Hallo, ich habe durch meinen Anwalt einen Titel über eine Zahlung von Lohn erwirkt. Da der Beklagte nicht gezahlt hat, wird nun ein Versuch der Zwangsvollstreckung unternommen, bzw. wurde angedroht. Was passiert, wenn der Beklagte darauf beim 1. Versuch nicht reagiert? Mir ist bekannt, dass meine Rechtsschutz-Versicherung bis zu 3 Versuche bezahlt. Was ist aber beim 2. oder 3. Mal anders als bei 1. Mal? Wenn kein Geld auf dem Konto ist (lehrgeräumt wurde), hat man da noch andere Aussichten sein Geld zu bekommen? Danke für eine Antwort
3 Antworten
Ablauf einer Zwangsvollstreckung
Für die Zwangsvollstreckung ist der Gerichtsvollzieher zuständig. Er ist ein selbstständiges Organ der Rechtspflege und hat den Status eines Beamten des mittleren Justizdienstes. Gerichtsvollzieher sind immer einem Amtsgericht zugeordnet. Allerdings sind sie nicht Teil des Amtsbetriebs, sondern unterhalten ein eigenes Büro.
Zunächst wird der Gerichtsvollzieher versuchen, in das bewegliche Vermögen des Schuldners zu vollstrecken. Das bedeutet, dass Wertsachen wie Schmuck oder teure Antiquitäten gepfändet werden. Der Gerichtsvollzieher erscheint in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Schuldners und beklebt Wertgegenstände mit einer Pfandmarke. Diese wird im Volksmund auch "Kuckuck" genannt. Die gepfändeten Sachen werden anschließend versteigert und aus dem Erlös die Ansprüche des Gläubigers befriedigt. Es ist strafbar, eine Pfandmarke eigenmächtig zu entfernen. Allerdings ist nicht alles pfändbar: Notwendige Einrichtungsgegenstände, Kleidung und Dinge, die der Schuldner zur Berufsausübung benötigt, wird der Gerichtsvollzieher unangetastet lassen.
Wenn der Gerichtsvollzieher in der Firma nichts findet, was verwertet werden kann und die Kontopfändung ins Leere geht, wird man ihn dazu zwingen ein Vermögensverzeichnis abzugeben. Danach wird man wissen, ob absolut nichts mehr da ist.
Wer ist denn Arbeitgeber? Etwa eine GmbH? Dann wäre ein "leeres" Konto ein sehr deutliches Zeichen für das wirtschaftliche Ende und dann würde ohnehin nur noch die Anmeldung zur Insolvenztabelle bleiben, mit eher zweifelhaften Erfolgsaussichten.
Und im übrigen sieht es bei Vollstreckung in Unternehmensvermögen ohnehin i.d.R. schlecht aus. Fast jedes Unternehmen arbeitet in gemieteten Räumlichkeiten und hat seine Fahrzeuge geleast. Die Lagervorräte stehen unter Eigentumsvorbehalt, die Möbel haben nur noch Restwert pp.
nein, eine GmbH ist es nicht, sondern eine einzelne Person (Kleinunternehmer) mit 2-3 Angestellten.