Ablauf einer Zwangsvollstreckung
Für die Zwangsvollstreckung ist der Gerichtsvollzieher zuständig. Er ist ein selbstständiges Organ der Rechtspflege und hat den Status eines Beamten des mittleren Justizdienstes. Gerichtsvollzieher sind immer einem Amtsgericht zugeordnet. Allerdings sind sie nicht Teil des Amtsbetriebs, sondern unterhalten ein eigenes Büro.
Zunächst wird der Gerichtsvollzieher versuchen, in das bewegliche Vermögen des Schuldners zu vollstrecken. Das bedeutet, dass Wertsachen wie Schmuck oder teure Antiquitäten gepfändet werden. Der Gerichtsvollzieher erscheint in der Wohnung oder den Geschäftsräumen des Schuldners und beklebt Wertgegenstände mit einer Pfandmarke. Diese wird im Volksmund auch "Kuckuck" genannt. Die gepfändeten Sachen werden anschließend versteigert und aus dem Erlös die Ansprüche des Gläubigers befriedigt. Es ist strafbar, eine Pfandmarke eigenmächtig zu entfernen. Allerdings ist nicht alles pfändbar: Notwendige Einrichtungsgegenstände, Kleidung und Dinge, die der Schuldner zur Berufsausübung benötigt, wird der Gerichtsvollzieher unangetastet lassen.
https://www.inkassoportal.de/lexikon/zwangsvollstreckung