Rabattiertes Sofa - Falschlieferung - was tun?
Hallo ihr Lieben,
mal eine Frage an Euch. Meine Mutter hat bei einem grossen Moebelhaus ein Sofa bestellt. Sie war vor Ort im Laden, hatte eine Kundenberaterin und hat einen Kaufvertrag ueber ein weisses Kunstledersofa zu einem rabattierten Kaufpreis abgeschlossen.
Geliefert wurde ihr schlussendlich ein graues Stoffsofa, was sie nicht bestellt hat und was auch klar nicht dem Kaufvertrag entspricht. Sie hat daraufhin versucht mit dem Moebelhaus Kontakt aufzunehmen, vergeblich. Niemand hat sich zurueckgemeldet.
Daraufhin hat sie mich gebeten, ob ich es einmal versuchen koennte. Ich lebe in Kanada und konnte daher nicht persoenlich mit ihr zu dem Moebelhaus gehen, habe mich aber an den Kundenservice gewandt. Super schlechter Service; beim ersten Mal wurde mittem im Gespraech aufgehangen, das zweite Mal beim gleichen Kundenberater wurde ich sehr unfreundlich behandelt und nichts geschah. Also fuellte ich das Onlineformular aus (meine Mutter hat keinen Computer und kennt sich mit dem Internet nicht so aus :D).
Das Moebelhaus meldete sich bei meiner Mutter und bot an den Kaufvertrag zurueckzunehmen da der Hersteller das Sofa in weiss nicht liefern wollen wuerde; oder sie koenne sich etwas anderes aussuchen. Als ich meine Mutter fragte, was genau das bedeutete (wird das Sofa abgeholt wenn sie das Geld zurueckbekommt oder kann sie es behalten, kann sie sich ein anderes Sofa aussuchen und bekommt den gleichen Rabatt den sie bei dem Originalsofa erhalten haette, etc.), konnte sie mir keine Antwort geben, sie war zu aufgebracht gewesen um diese Fragen zu stellen.
Meine Frage ist nun: Mein altes Mammchen moechte unebdingt ein weisses Sofa. Sie hat ihre Rente gespart um es sich kaufen zu koennen und sie aergert sich jedes Mal wenn sie das graue Stoffsofa sieht. Sie schlaeft auch auf dem Sofa und es ist nur eine kleine Einzimmerwohnung...von daher gibt es kein drumherum dass das Sofa ausgetauscht werden soll. Kann der Hersteller so einfach die Lieferung des "richtigen" Sofas verweigern wenn es vertraglich festgehalten ist? Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Moebelhaus einen Rabatt auf ein anderes Sofa geben muss... Aber meiner Mutter geht ein richtig guter Deal durch die Lappen...
Irgendwas, was man hier tun kann?
Danke schonmal :)
1 Antwort
Deine Mutter hat gegenüber dem Händler grundsätzlich Anspruch auf die Lieferung eines weißen Kunstledersofa. Wenn die Lieferung des bestellten Sofas jedoch nicht mehr möglich ist, entfällt der Anspruch jedoch aufgrund von Unmöglichkeit (§ 275 Abs. 1 BGB). Gleichzeitig entfällt der Anspruch auf Kaufpreiszahlung (§ 326 Abs. 1 BGB), bereits erfolgte Zahlungen sind zurückzuerstatten. Deine Mutter kann gem. § 323 Abs. 1 BGB vom Kaufvertrag zurückzutreten (§ 326 Abs. 5 BGB).
Um nochmal auf deine einzelnen Fragen einzugehen:
Kann der Hersteller so einfach die Lieferung des "richtigen" Sofas verweigern wenn es vertraglich festgehalten ist?
Mit dem Hersteller habt ihr überhaupt keinen Vertrag dementsprechend gibt es diesem gegenüber auch keine Ansprüche. Hinsichtlich des Händlers gilt: Es kann nicht verlangt werden, was unmöglich ist (§ 275 BGB).
Ich kann mir kaum vorstellen, dass das Moebelhaus einen Rabatt auf ein anderes Sofa geben muss...
Nein, eine solche Verpflichtung gibt es in der Tat nicht. Das wird das Möbelhaus aber mit Sicherheit von sich aus (kulanzweise) anbieten, da denen ja auch ein Geschäft entgeht, wenn deine Mutter woanders neu kauft. Und theoretisch könnte deine Mutter noch die bei einem anderen Händler höher ausfallenden Kosten geltend machen. Derartiges dürfte allerdings ohne Rechtsanwalt aussichtslos sein, in jedem Fall wäre ein solcher Anspruch sehr wackelig.