Was pasiert wenn man Konto bei Bank nicht ausgleichen kann?

4 Antworten

Was helfen könnte, wäre ein Gespräch mit der Bank zu suchen, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Denen hilft es auch nicht die Kosten für Mahnbescheid und Pfändung zu veranstalten. Bereite Dich auf das Gespräch vor. Nettoeinkommen und Deine monatlichen Ausgaben. Was kannst Du abzahlen?

200,- Euro monatlich wären ca. 24 Monate mit Zinsen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Bank akzeptiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

tobias0608 
Beitragsersteller
 24.02.2019, 21:42

Ja aber Ratenkredit wurde ja von meiner Bank abgelehnt.

Andri123  24.02.2019, 21:57
@tobias0608

Wenn die Bank sich weder auf einen "Ratenkredit" noch auf eine schrittweise Reduzierung des Dispos (z.B. jeden Monat 200,-€ weniger Dispo, falls Du das überhaupt leisten kannst) einlassen will, dann hilft wohl im Notfall nur die Eröffnung eines neuen Kontos bei einer anderen Bank.

Danach dann Umleitung des Einkommens und erst danach Umwandlung in ein p-Konto.

Bei nur 4.000,-€ müsste das aber eigentlich auch so zu regeln sein.

tobias0608 
Beitragsersteller
 24.02.2019, 22:12
@Andri123

Ja ich habe mittlerweile auch bei einer anderen Bank ein neues Girokonto eröffnet.

Es gibt die Möglichkeit eine Rückführung des Dispos zu vereinbaren, d.h. er wird monatlich z.B. um 200 Euro reduziert.

Ich bin der Meinung dass die Bank zumindest in Höhe des Dispos einen Kredit anbieten muss. Allerdings wird dann der Dispo auf 0 Euro reduziert.

Hast du Sicherheiten, die du deiner Bank anbieten kannst?

z.B. Immobilie, Lebensversicherungen, Bürgschaft der Eltern?


tobias0608 
Beitragsersteller
 25.02.2019, 07:26

Nein gar nichts habe ich

Apolon  19.03.2019, 14:01
@tobias0608

Dann stelle dich darauf ein, dass bald der Gerichtsvollzieher dich besucht!

Einen Anwalt braucht die Bank dafür nicht.

Sie beginnt das übliche Prozedere der Schuldeneintreibung.


wfwbinder  25.02.2019, 10:20

Jein, eine Bank braucht nur dann keinen Anwalt (obwohl die fast immer einen haben), wenn sie eine Unterwerfung in die Zwangsvollstreckung haben.