Können Schulden gepfändet werden?
Guten Tag , meine Frage wäre :
hätte ich jetzt eine Größe Summe an Schulden (mietschulden oder sonstiges )(Beispiel: 4000€) aber ich bezahle diese nicht weil ich angeblich kein Geld hätte .
könnte die geldforder das so einklagen das ich mein Konto offen legen müsste ? Bzw ein Sparbuch +Girokonto ?
5 Antworten
Schmunzel - "ein" Gläubiger kann seine Forderung via Mahnbescheid gerichtlich titulieren und folgen über einen Gerichtsvollzieher beitreiben lassen.
Der kann dann bei Dir zuhause auftauchen und soweit möglich Sachgegenstände pfänden, oder eine Gehalts- bzw. Kontopfändung veranlassen.
Nächste Stufe wäre eine Vermögensauskunft ( auch als Offenbarundseid bekannt ) und dann wartet der GV bzw. der Gläubiger ..... und kann versuchen seine Forderung binnen 30! Jahren beizutreiben - jeder Beitreibungsversuch generiert für den Schuldner neue / zusätzliche Kosten.
könnte die geldforder das so einklagen das ich mein Konto offen legen müsste ? Bzw ein Sparbuch +Girokonto ?
Ja, das nennt sich Vermögensauskunft, die wahrheitsgemäß beim Gerichtsvollzieher abzugeben ist. Falsche Angaben sind strafbar.
Und wenn die Gläubiger nach Mahn- und Vollstreckungsbescheid einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirken, muss die Bank eine Drittschuldnererklärung abgeben, über die der Gläubiger dann erfährt, welche Konten du bei der Bank hast, die dann auch für Verfügungen gesperrt sind (Ausnahme Girokonto, wenn es ein P-Konto ist).
Wichtige Zitate, die für sich sprechen und Deine Frage beantworten:
Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass die Angaben, die Sie gemacht haben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Machen Sie absichtlich oder fahrlässig falsche Angaben, können Sie dafür eine Geld- oder Haftstrafe bekommen.
und
Den Termin mit dem Gerichtsvollzieher einfach verstreichen zu lassen, ist eine schlechte Idee: Fehlen Sie unentschuldigt, kann der Gläubiger den Erlass eines Haftbefehles gegen Sie beantragen. Dieser Haftbefehl wird zwar nicht zur Fahndung ausgeschrieben. Er ermöglicht aber dem Gerichtsvollzieher, Sie von der Polizei abholen und vorführen zu lassen. Verweigern Sie die Auskunft dann weiterhin, können Sie bis zu 6 Monate in Haft genommen werden. Wie viel Zeit Sie dann im Gefängnis verbringen, bestimmen letztlich Sie: Geben Sie die Vermögensauskunft ab, werden Sie danach sofort auf freien Fuß gesetzt.
Zusätzlich zu den anderen Antworten hier.
Was hilft es dir Geld auf Konto zu haben, wenn dein Vermieter dir wegen Mietschulden die Wohnung kündigt, dich Rauswerfen lässt und du aufgrund der Mietschulden keine neue Wohnung bekommst?
Und ja, nachdem Schulden tituliert sind- gelber Brief-gerichtlicher Mahnbescheid-, kann ein Gerichtsvollzieher alle 2 Jahre Kontoauskunft/Vermögensauskunft verlangen und wenn du die nicht abgibst gibt es Beugehaft. Wenn der GV glaubt, das es in deiner Wohnung was Geldwertes gibt, darf er sogar deine Wohnung durchsuchen und das Geld unterm Kopfkissen Pfänden.
Der Gerichtsvollzieher könnte dein Konto sogar online abrufen und schauen was drauf ist und sofort alles pfänden, ja der darf das !