Kann ich als Strafgefangener ein Konto eröffnen?

2 Antworten

Das ist eine gute Frage!

Ohne Identifikation (Personalausweis) kann und darf die Bank kein Konto für Dich eröffnen. Hast Du mal bei Deiner Bank nachgefragt, bei der Du vor der Haft Kunde warst?

Es ist gut möglich, dass es externe Hilfsorganisationen für Häftlinge gibt, die treuhänderisch ein Konto für einen Insassen pflegen oder beantragen können.

Die CARITAS bietet einen sehr umfangreichen Dienst für Gefangene an. Sie kann Deine Frage sicher beantworten.

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/haft/knastunddiefolgen/unterstuetzung-fuer-haeftlinge-und-angeh

Es gibt ja durchaus Menschen mit Vermögen, die eine Haft absitzen müssten, man erinnere sich an Uli Hoeneß oder Thomas Middelhoff.

Guck mal, was ich hier gefunden habe, dass kennst Du ja bereits:

Gefangene dürfen in der JVA kein Bargeld besitzen. Die Gelder der Gefangenen werden auf verschiedenen Konten verwaltet.

http://www.justiz-in-mv.de/jvaw/H%C3%A4ufig-gestellte-Fragen/

Wenn Du Freigänger bist, wird Dir auf Anforderung mit Nennung des Grundes, der Personalausweis für so einen Gang ausgehändigt.

Jedenfalls war es bei einem Klienten von mir so. Frage mal den Abteilungsleiter, oder Sozialarbeiter, oder wer für diese Freigangregeln zuständig ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung