Was muss ich als Honorarkraft bei einem Nachhilfeinstitut bezüglich Steuern und Versicherungen beachten?
Hallo,
ich arbeite seit Anfang 2020 bei einem Nachhilfeinstitut (ähnlich wie Schülerhilfe). Dort bin ich als Honorarkraft tätig und bekomme ebenfalls seit 2020 (April) den KFW-Studienkredit, da ich Psychologie studiere. Ich bin 26, daher bin ich als "Studentin" versichert und zahle den niedrigsten Satz.
Ich arbeite nicht mehr als 9 Stunden die Woche und meine Einnahmen sind round about 300 bis max. 400 Euro im Monat, alle Schulferien ausgenommen, denn da arbeite ich meist nur im Sommer noch 2 Wochen.
Als ich damals bei der Nachhilfeschule angefangen habe, hatte man mir nichts bezüglich einer Steuererklärung et cetera mitgeteilt und da ich unter der 450-Euro Grenze bleibe und Studentin bin, dachte ich auch immer, dass ich keine machen muss....
Kann mir bitte jemand weiterhelfen. Muss ich meine Honorartätigkeit beim Finanzamt anmelden? Wo muss diese generell angemeldet werden, wenn sie die Grenze nicht überschreitet?
Über Eure Auskunft wäre ich sehr dankbar.
1 Antwort
Du solltest schleunigst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nachreichen! Der muss elektronisch übermittelt werden. Dafür brauchst Du - wenn Du noch keins hast - ein Zertifkat, das Du erhältst, wenn Du Dich auf elster.de registrierst.
Die Erstellung des Zertifikats kann bis zu zehn Tage dauern. Du kannst Dich aber auch mit Mailadresse registrieren, dann bekommst Du es sofort. Vergiss nicht, das Zertifikat dann zeitnah upzugraden, denn Du brauchst es ja dann für die Steuererklärungen. Diejenige für 2020 ist schon überfällig.
Wenn Du keine anderen Einkünfte hast dann fällt keine Steuer an.
Kann ich denn das Jahr 2020 und 2021 auch noch nachreichen?
Danke dir, das werde ich machen! Nichtsdestotrotz werden bei mir keine Steuern anfallen oder? Das hat man mir immer gesagt, dass mein Verdienst dafür zu niedrig ist...Hab jetzt Angst :D