Ist der Vermieter verpflichtet Nussbaum über Parkplatz zurückzuschneiden?
Wir haben über unserem angemieteten Parkplatz Äste eines Nussbaumes. Wenn dieser die Nüsse verliert ist der Parkplatz förmlich nicht benutzbar. Jetzt weigert sich die Hausverwaltung diese Äste zu beseitigen. Ich zahle den Parkplatz und er steht im Mirtvertrag. Ist die Hausverwaltung zum zurück schneiden des Baumes zur uneingeschränkt Nutzung der Parkplätze verpflichtet?
2 Antworten
Als Ihr den Parkplatz angemietet habt, stand da sicherlich schon der Walnussbaum. Es war also absehbar, dass dort normalerweise Nüsse wachsen und herabfallen. Dieser Nussfall tritt nur kurze Zeit auf und ist daher m. E. kein (neuer) Mangel, der zum Beschneiden des Baumes zwingt.
Ich bin der selben Meinung wie die Hausverwaltung.
Erstens kann man Nüsse zerquetschen (wenn man zu faul ist sie aufzuheben) und zweitens verliert auch ein zugeschnittener Baum solche.