Was ist das?

3 Antworten

Die Bezeichnung "Fachhelfer" scheint unterschiedliche Bedeutung zu haben.

Di von @Eifelia genannte scheint mir die eines Menschen zu sein, der eine Berufsausbildung hat und dann weiterqualifiziert/spezialisiert wurde.

Ich kenne mehr die, die im Bild des "Fachhelfers IHK" genannt ist und eine Person meint, die sich in einem Beruf/Berufsfeld mehr praktisch qualifiziert hat, ohne einen Gesellenbrief (als Beispiel) zu haben, sondern eben "Fachheldfer IHK" ist. So kenne ich es auch von Mandanten, die Fachhelfer beschäftigen.

Um bei Deiner Frag zu bleiben, wäre für mich die Einstufung:

Akademiker = Architekt/Bauingenieur

Maurermeister = Betriebsleiter/Meister

Fachkraft = Maurer, Betonfacharbeiter

Fachhelfer = Maurer, Betonierer, ohne größere theoretische Kenntnisse.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Eifelia  15.10.2024, 13:43

Ich glaube, dass Problem ist, dass NiklasXF davon ausgeht, dass die Begriffe Fachhelfer, Facharbeiter, Fachkraft etc. feste, allgemeingültige Definitionen haben. Das ist aber nun mal nicht der Fall. Mit Suchbegriff "Fachhelfer" bekomme ich vor allem Ergebnisse vom Technischen Hilfswerk, das hat da mit Berufsausbildung also gar nichts zu tun.

"Krankenpflegehelfer" wird man mit einem Jahr Ausbildung, bei anderen Berufen wiederum sind es zwei Jahre - einen Gesellenbrief bzw. dessen Entsprechung in nicht handwerklichen Berufen bekommt man damit so oder so nicht.

Auf den Vorschlag, auf die offenbar vorhandene Fachhelferausbildung aufzusatteln und den Gesellenbrief zu erwerben, geht NiklasXF nicht ein. Muss er natürlich auch nicht, aber wie man ihm bei seinem Problem - welches er ja gar nicht ausformuliert - num weiterhelfen soll, weiß ich jetzt auch nicht mehr. Entweder, er bleibt auf dem Stand, auf dem er ist und erarbeitet sich höhere Stundenlöhne durch gute Arbeit, Zuverlässigkeit und natürlich auch Betriebstreue - auch dann wird mangels vollständiger Ausbildung irgendwann alsbald Schluss sein.

Oder er kommt aus dem Quark, investiert noch etwas Lebenszeit und Gehirnschmalz und absolviert eine vollständige Ausbildung - wo auch immer, es wurden ja schon ein paar Vorschläge gemacht.

wfwbinder  15.10.2024, 14:50
@Eifelia

Klar, Fachhelfer ist keine klare Berufbezeichnung.

Ausgebildeten Maler mir Gesellenbrief ist klar definiert.

Deise Sonderstufen wie "Fachhelfer IHK" sind a auch nur eingeführt, damit man auch ohne die 3/3,5jährige Lehrzeit etwas vorweisen kann. Wie schon traditionell Einzelhandelskaufmann/-frau und Verkäufer(-in).


NiklasXF 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 17:19

Glaub das mit den Facharbeiter ist nicht so ganz richtig

ich habe zum Beispiel eine Ausbildung , eine kleine 2-Jährige mit IHK Stempel bin aber weder ein Facharbeiter , im Link wird auch Fachkraft erwähnt noch Fachhelfer mein Arbeitgebr stuft mich im Vertrag als Hilfsarbeiter mit Lohnstufe 1 ein und mach eig leichte aufgaben

die gleichen aufgaben die ich vor meiner Ausbildung gemacht habe - wo ich als ungelernter gejobbt habt und hab auch Lohnstufe 1 bekommen immer schon ...

Eifelia  15.10.2024, 17:42
@NiklasXF

'Facharbeiter' ist KEIN feststehender Begriff. Steht auch genau so im Link:

"Ein Facharbeiter war in der Wirtschaft ein Arbeiter, der eine technische oder gewerbliche Berufsausbildung erfolgreich absolviert oder sich die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten durch entsprechende Berufserfahrungen angeeignet hatte."

Fachkraft ist AUCH kein feststehender Begriff. Das ist nicht fest definiert.

Das mit der Lohnstufe schriebst Du schon öfter.

Was willst Du eigentlich erreichen? Löhne werden nicht danach bezahlt, was man für einen Abschluss hat, sie werden danach bezahlt, was man tut und was man kann. Ein Arzt, der auf dem Bau Steine schleppt, bekommt kein Arztgehalt, sondern Mindestlohn.

Eifelia  15.10.2024, 17:47
@NiklasXF

" mein Arbeitgebr stuft mich im Vertrag als Hilfsarbeiter mit Lohnstufe 1 ein"

Ja, und? Zu dieser Einstufung gehören zwei - einer, der einstuft und einen, der es mit sich machen lässt.

Wenn Du mehr kannst als ein Hilfsarbeiter mit Lohnstufe 1, dann such Dir einen anderen Arbeitgeber, der Deine Kenntnisse zu schätzen und zu nutzen weiß und sie entsprechend vergütet.

Man kann das leicht festmachen ob für die Tätigkeit eine Abschlussprüfung gemacht wurde oder ob es halt nur eine Anlerntätigkeit ist, ohne eine Prüfung.

Fachkräfte sind ja in der Regel Menschen mit einer Ausbildung und entsprechender Abschlussprüfung. Die haben dann auch ein Prüfungs-Zeugniß und Nachweis dafür.

Fachhelfer und Facharbeiter sind nur angelernt und haben keine Prüfung gemacht. Freilich gibt es vereinzelt auch dafür Nachweise, das sie angelernt wurden. Staplerschein, Krahnschein, Scheine für Baumaschinen sind solche Nachweise. Das wird dann auch in anderen Firmen anerkannt.


Eifelia  15.10.2024, 17:44

Halte ich im Hinblick auf Facharbeiter so pauschal für falsch, s. auch mein Link.

NiklasXF 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 17:22

Danke bitte mal oben im mein kommentar lesen hab noch was geschrieben