Rundfunkbeitrag und "ohne festen Wohnsitz"

4 Antworten

AKTUALISIERTE FRAGE

Also es ist nun so, dass mein Bekannter, der über ein Jahr offiziell "ohne festen Wohnsitz" wohnte (stand auch so im Ausweis), nun von der ehem. GEZ ein Schreiben bekommen hat, wo er über 300€ nachzahlen soll.... er weiß nicht, was er nun tun soll. ???

Er war aber auch so doof und hat bisherige Briefe immer weggeworfen. Diese GEZ war so pfiffig und hat Briefe immer an die Oma gesendet. (Wie finden die sowas raus???)

Eigentlich war die Frage ja schon hinreichend beantwortet, aber mir fällt gerade ein, dass niemand automatisch von der Rundfunkgebühr befreit wird.

Ich gehe davon aus, das genau dort der Hund begraben liegt. Spätestens nach der ersten Aufforderung zur Zahlung hätte wegen Obdachlosigkeit ein Antrag auf Befreiung gestellt werden müssen.

Einfach die Augen schließen und die Briefe in den Müll werfen führt zu der Situation, die nun entstanden ist.

Nein !

Schauen wir doch einfach in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

Dort steht : §2 Absatz 1

"(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten."

Im § 3 Wohnung steht nichts von Brücken und ähnlichem !

https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

Wer keine Wohnung hat zahlt nicht . Smartfon oder nicht !

Gruß Z... .


Niva001 
Beitragsersteller
 05.03.2015, 09:14

Also es ist nun so, dass mein Bekannter, der über ein Jahr offiziell "ohne festen Wohnsitz" wohnte (stand auch so im Ausweis), nun von der ehem. GEZ ein Schreiben bekommen hat, wo er über 300€ nachzahlen soll.... er weiß nicht, was er nun tun soll.
Er war aber auch so doof und hat bisherige Briefe immer weggeworfen. Diese GEZ war so pfiffig und hat Briefe immer an die Oma gesendet. (Wie finden die sowas raus???)

TOPWISSENinfo  05.03.2015, 21:22
@Niva001

Das müsste dann was älteres sein, um die Wohnung geht es dann nicht...

Ohne festen Wohnsitz kein Rundfunkbeitrag, wurde alles schon ausführlich erläutert. Sollte der Freund inzwischen wieder einen festen Wohnstz haben muss er natürlich den Rundfunkbeitrag ab Einzug in die Wohnung zahlen. 


Niva001 
Beitragsersteller
 05.03.2015, 10:48

Muss er denn jetzt alles zahlen oder kann er im Nachhinein noch argumentieren, dass er so lange OFW war?

billy  05.03.2015, 11:39
@Niva001

Natürlich kann er so argumentieren. Noch einmal der Neue Rundfunkbeitrag wird nicht mehr Gerätebezogene sondern Haushaltsbezogen erhoben.