Blau Rotes Blaulicht im Kühlergrill erlaubt?
Guten Tag,
mich würde interessieren ob ich ein Blau Rotes "Polizeilicht" hinter meinem Kühlergrill montieren darf (für showzwecke) wenn es nur einschaltbar ist wenn man die Motorhaube öffnet ?
Und wenn nein was hat man für eine Strafe zu erwarten ?
Mfg
3 Antworten
Dann darfst du dieses Licht NICHT im öffentlichen Verkehrsraum einschalten. Dabei ist es egal, ob du stehst und der Motor aus ist. In deiner privaten Auffahrt dürfte das Licht leuchten, nicht aber auf dem Parkplatz bei McDoof oder auf dem Seitenstreifen an einer Straße. Im Faschingszug wiederum dürfte das Licht leuchten, wenn du Teilnehmer des Umzugs bist. Und vor der TÜV-HU musst du es auch wieder demontieren. Demnach erübrigt sich die Sache.
Solange man es nicht von außen sieht und es die Funktion des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt, kannst du dir das montieren.
§ 52 Abs. 3 StVZO:
(3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
1.
Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei, des Zolldienstes, des Bundesamtes für Güterverkehr oder der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
2.
Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
3.
Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
4.
Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder nach hinten sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Fahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht – Rundumlicht –.
Ja, aber ich habe ja keine Möglichkeit es während der fahrt zu benutzen. Macht das keinen Unterschied ?
Laut § 52 StVZO darf ein Fahrzeug nur damit ausgerüstet sein, wenn es einer der oben genannten Organisationen angehört.
Doch. Aber das wird dich trotzdem nicht freuen. Gemäß StVO darfst du es nicht benutzen. Das ist soweit klar. Jedoch hat @ichbinhannes recht indem er die StraßenverkehrsZULASSUNGSordnung zitiert. Dein Fahrzeug darf im öffentlichen Verkehrsraum gar nicht damit ausgerüstet sein. Wenn du es irgendwie ausbauen kannst, fährst zum abgesperrten Showgelände und baust es wieder ein, ist das kein Problem. Auf der öffentlichen Straße darfst du das nicht. Sorry bro
Frag im Zweifelsfall den TÜV. Sicherer wäre es vermutlich, wenn das Blaulicht auch bei geöffneter Motorhaube nicht einfach mit einem Schalter zu betätigen ist, sondern die Kabel im Normalfall physisch getrennt sind. Denn auch wenn das Auto am Straßenrand parkt, darf das Blaulicht nicht eingeschaltet werden und sich vermutlich auch nicht ohne weiteres einschalten lassen. Aber wie gesagt: Frag den TÜV, welche Anforderungen gestellt werden und lass dir das schriftlich darlegen.
Aber montiert darf es sein ?