wer hat Vorrang bei Pfändung der Rente. Altenheim oder Bank?
Die Bank gewährte meine Ex-Frau (86) einen Kredit (ohne Versicherung). Sie unterschreibt die Pfändung der Rente bei nicht Zahlung der Raten. Sie tritt die Rente an das Pflegeheim um die Kosten zu decken. Das Sozialamt und die Pflegekasse zahlen was dazu. Das Pflegeheim hat die Abtretung bereits eingereicht, die Bank wahrscheinlich noch nicht, da die Raten bis jetzt regelmässig gezahlt werden. kann die Bank die Rente trotzdem pfänden? Danke
2 Antworten
Ich leite die Rente in solchen Fällen auf das Pflegeheim um, sodass diese von der DRV direkt auf das Heimkonto überwiesen wird. Da ist noch nie etwas passiert.
Dem Gläubiger dann eine Kopie des Sozialhilfebescheides zukommen lassen, dann wird das ausgebucht.
Sie unterschreibt die Pfändung der Rente bei nicht Zahlung der Raten.
Hat sie nicht eher eine Abtretung unterschrieben? Wie hoch ist denn die Rente? Gibt es da überhaupt pfändbare Anteile?
Dann gilt grundsätzlich erstmal das Prioritätsprinzip. Wer die ältere Abtretungserklärung hat, hat auch Anspruch auf Zahlung, sofern die Abtretung(en) offengelegt sind. Abgetreten werden bzw. von der Abtretung erfasst werden können aber nur Beträge, die Kraft Gesetzes auch der Pfändung unterworfen sind. Es gelten also die Pfändungsfreigranzen, nur die darüber hinaus gehenden Beträge können überhaupt abgetreten werden.
Ja Sie haben Recht. Der Text im Vertrag lautet " Mit Uterzeichnung dieses Kreditvertrages trte ich sicherheitshalber meine Ansprüche auf Arbeits-, Erwerbseinkommen und Sozialleistungen gemäß den Bedienungen auf seite so..der Bank". Die Rente ist 1.500 und 300 Betriebsrente