wer hat Vorrang bei Pfändung der Rente. Altenheim oder Bank?

2 Antworten

Ich leite die Rente in solchen Fällen auf das Pflegeheim um, sodass diese von der DRV direkt auf das Heimkonto überwiesen wird. Da ist noch nie etwas passiert.

Dem Gläubiger dann eine Kopie des Sozialhilfebescheides zukommen lassen, dann wird das ausgebucht.

Sie unterschreibt die Pfändung der Rente bei nicht Zahlung der Raten.

Hat sie nicht eher eine Abtretung unterschrieben? Wie hoch ist denn die Rente? Gibt es da überhaupt pfändbare Anteile?


omarg 
Beitragsersteller
 30.03.2023, 10:20

Ja Sie haben Recht. Der Text im Vertrag lautet " Mit Uterzeichnung dieses Kreditvertrages trte ich sicherheitshalber meine Ansprüche auf Arbeits-, Erwerbseinkommen und Sozialleistungen gemäß den Bedienungen auf seite so..der Bank". Die Rente ist 1.500 und 300 Betriebsrente

orgel  30.03.2023, 10:29
@omarg

Dann gilt grundsätzlich erstmal das Prioritätsprinzip. Wer die ältere Abtretungserklärung hat, hat auch Anspruch auf Zahlung, sofern die Abtretung(en) offengelegt sind. Abgetreten werden bzw. von der Abtretung erfasst werden können aber nur Beträge, die Kraft Gesetzes auch der Pfändung unterworfen sind. Es gelten also die Pfändungsfreigranzen, nur die darüber hinaus gehenden Beträge können überhaupt abgetreten werden.

omarg 
Beitragsersteller
 30.03.2023, 10:44
@orgel

I sofern die Abtretung(en) offengelegt sind I

heisst das wer zuerst sein Abtretung bei der DRV offenlegt hat das Vorrecht? Die Rente wird komplett überwiesen. Heißt das, die Bank hat die Abtretung nicht offengelegt?

orgel  30.03.2023, 13:19
@omarg

Die Bank hat vermutlich noch nicht offengelegt, aber wenn sie es tut und deren Abtretung älter ist, dann geht das Geld an die Bank