Könnte ich bei der Zwangsversteigerung eines Verwandten mitmachen?
Hallo, wenn es eine Zwangsversteigerung gibt, dürfen dann Angehörige/Verwandte mitsteigern?
4 Antworten
Michael: "Lieben und Bieten kann niemand verbieten." So kann z. B. auch der verschuldete Eigentümer selbst mitbieten, muss allerdings auf Antrag eines betreibenden Gläubigers Sicherheit bis zur Höhe des Betrages erbringen, welcher zur Deckung seines Anspruchs zu berichtigen ist. Warum? Die Zahlungsfähigkeit eines solchen Bieters erscheint von vornherein zweifelhaft; es soll daher dem betreibenden Gläubiger nicht zugemutet werden, sich bei dem gewöhnlichen Betrag von 10 % zu beruhigen.
Ein Verwandter/Angehöriger hat gegenüber Anderen den Vorteil, die Immobilie auch innen genau unter die Lupe nehmen zu können und sich nicht allein auf die Außenbesichtigung zu beschränken. Vor dem Zuschlag braucht kein Eigentümer Innenbesichtigungen zulassen, auch nicht dem vom Gericht bestellten Gutachter für die Ermittlung des Verkehrswerts.
Hallo, da einige Beiträge schon sehr alt sind, hat sich das Thema sicher erledigt. Trotzdem ein Hinweis b z w. Empfehlung von mir. Das Thema Gerichtsvollzieher, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung, Pfändung ist sehr umfangreich und jedes Mal neu zu bewerten. Es gibt hierfür effektive Hilfestellung durch eine Hilfsorganisation, wodurch sogar Zwangsmaßnahmen durch deren Anträge eingestellt wurden. Auch ich kann dadurch wieder saubere Luft atmen und neu anfangen. Wenn Du noch Hilfe brauchst, wende Dich über meine E-Mail an mich: lehmann2000@online.ms Ich gebe Dir bei Bedarf die Kontakt-Email-Adresse der Organisation PS. Man hilft Dir mit ganz legalen deutschen Rechtsmitteln. Ich brauchte dazu keinen teuren Anwalt. Man muss nur wissen, wie es geht, an kann man wieder ruhig schlafen und sich auf die wichtigen Dinge des Lebens konzentrieren.
Niemand ist bei der Versteigerung ausgeschlossen, jedoch muß man bei der Erteilung des Zuschlags noch vor Ort die Anzahlung tätigen.
Typisches Beispiel: Zwangsversteigerung zur Auflösung einer Erbengemeinschaft.
Aber Dein Verwandter kann sicherlich nicht versteigert werden.
Aber Dein Verwandter kann sicherlich nicht versteigert werden.
Sehr aufmerksam gelesen! DH!
Hallo,
meines Wissens, ja. Jeder darf bieten, der teilnehmen möchte, hier wird keiner ausgeschlossen. Du musst Dich lediglich legitimieren.
VG