Kleinunternehmer Wechsel zur Regelbesteuerung?
Ich habe 2016 über 17 500 EUR Umsatz(20000 EUR), somit muss ich zur Regelbesteuerung wechseln, d.h. Umsatzsteuer in meinen Rechnungen ausweisen.Mein Einkommen besteht nur aus Honoraren(Tourismus). Ich kaufe so gut wie kein Material ein, also kann ich beim Finanzamt keine Vorsteuer geltend machen. Einige Auftraggeber akzeptieren, dass ich die Umsatzsteuer zu den Honoraren dazurechne. Mein Hauptauftraggeber, eine öffentlich-rechtliche Stiftung jedoch nicht, so dass mein Einkommen durch die Umsatzsteuer geschmälert wird. Jetzt denke ich, wozu noch mehr arbeiten, wenn am Ende doch nicht mehr dabei herauskommt, also strebe ich an, in den nächsten Jahren zur Kleinunternehmergrenze zurückzukommen. Das Finanzamt aber sagt mir, ich muss jetzt 5 Jahre die Regelbesteuerung durchführen. Heißt das, wenn ich unter 17 500 EUR im Jahr verdiene, muss ich innerhalb der 5 Jahre immer noch Umsatzsteuer auf die Honorare der Stiftung abführen? Das ist bitter. Denn ich bin selbständig und die Honorare sind mein einziges Einkommen. Werde ich jetzt bestraft, dass ich fleißig bin und mal 20 000 EUR im Jahr verdiene? Lt. Auskunft der Mitarbeiterin vom Finanzamt, habe ich keine andere Wahl, als 5 Jahre Regelbesteuerung durchzuführen (weil ich eben ehrlich bin und mein Einkommen 20 000 EUR korrekt angegeben habe).
2 Antworten
Das Finanzamt aber sagt mir, ich muss jetzt 5 Jahre die Regelbesteuerung durchführen.
und
Lt. Auskunft der Mitarbeiterin vom Finanzamt, habe ich keine andere Wahl, als 5 Jahre Regelbesteuerung durchzuführen
Das ist natürlich völliger Unsinn und man sieht hier mal wieder sehr deutlich, warum das Finanzamt keine Befugnis hat zur steuerlichen Beratung. Die haben da schlichtweg keine Ahnung.
Zur Erklärung:
Die Bindefrist von 5 Jahren gilt dann, wenn ein Kleinunternehmer freiwillig auf die KU-Regelung verzichtet.
Wenn aber jemand Regelunternehmer wird, weil die Umsatzgrenzen gesprengt werden, ist das nicht freiwillig. Bei Unterschreiten der Umsatzgrenzen ist man wieder Kleinunternehmer.
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Was die öffentlich-rechtliche Stiftung betrifft, so solltest du dir den Vertrag ansehen, den ihr geschlossen habt. Wenn da drinsteht, dass die Stiftung 100 bezahlt, kannst du nicht 119 in Rechnung stellen.
Wenn das so ist, hast du zwei Möglichkeiten:
Entweder du machst weniger Umsatz (ein Ziel, was ich nicht recht nachvollziehen kann).
Oder du gliederst aus, indem du nur für die Stiftung ein anderes Unternehmen, etwa eine GbR, gründest. Als Einzelunternehmer würde das nicht gehen, da es aus Umsatzsteuersicht immer nur ein Unternehmen gibt.
Ein paar Absätze hätten der Sachverhaltsdarstellung sicherlich gutgetan. Man schreibt ja, weil jemand anders das lesen soll, oder?
Bin mir nicht sicher, ob dieser Artikel für Dich relevant ist: http://www.iww.de/sb/archiv/umsatzsteuer-aktuelles-umsatzsteuerrecht-fuer-stiftungen-f26265
Ggf. kannst Du daraus eine Lösung für dein Problem ableiten.
Die hiesigen Speziallisten werden Dir aber sicherlich noch ausführlich antworten können.
Nöö, nöö ;-)
War volle Absicht, da es ja offensichtlich ziemliche Abgrenzungsproblematiken bei den Stiftungen im Hinblick auf die umsatz- bzw. vorsteuerliche Würdigung von Leistungserbringungen gibt.
Aber ehrlich gesagt, kann ich diese "Sonder-Sonder-Sonder-Regelungen" auch nicht mehr nachvollziehen.
Um das halbwegs kausal verstehen zu können, fehlen mir offenbar entscheidende IQ-Punkte. Bin mir sicher, dass beim Lesen des Artikels einige meiner Synapsen abgeraucht und durchgebrannt sind. ;-)
Da hast du was verwechselt.
Nicht der Fragesteller ist eine Stiftung, sondern er arbeitet nur für eine.