Wann muss eine Rechnung bezahlt werden, die keine Angabe über das Zahlungsziel enthält?

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Die Bezahlung der Rechnung ist "so schnell, wie sie der Rechnungsschuldner theoretisch erbringen kann", fällig. (Leistungspflicht).

Gem. § 286 Abs. 3 BGB kommt ein Verbraucher i. s. d. § 13 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer der Frist nach unbestimmten Rechnung in Verzug. sofern er auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.

Andernfalls nach Inverzugsetzung durch Mahnung.

G imager761

Wenn der Verkäufer und Käufer ein Zahlungsziel vereinbart haben, spielt die gesetzliche Zahlungsfrist keine Rolle mehr, d.h. in diesem Fall muss sofort bezahlt werden.

Wann muss eine Rechnung bezahlt werden, die keine Angabe über das Zahlungsziel enthält?

Sofort (in Worten: S-O-F-O-R-T):

http://dejure.org/gesetze/BGB/271.html


MaxReich 
Beitragsersteller
 10.07.2014, 19:58

Eine Frage hätte ich dies bezüglich noch.

Bei einem Geschäft zwischen zwei Kaufleuten: beziehe ich mich dann in irgendeiner Form auf das HGB, oder reicht es aus, wenn ich mich auf das BGB § 271 beziehe?

imager761  11.07.2014, 10:03
@MaxReich

Ein Unternehmer muss im Gegensatz zum Verbraucher auf den Verzug nicht ausdrücklich hingewiesen werden.

Was macht es unmöglich, statt unbestimmtem "sofort" eine Frist zu bestimmen, wenn man als Lieferant keinen 30-Tage-Kredit gewähren möchte?

MaxReich 
Beitragsersteller
 10.07.2014, 17:54

Danke fürs Buchstabieren.

EnnoBecker  10.07.2014, 19:13
@MaxReich

Also wenn meine Oma "Ich mache dir sofort was zu essen" gesagt hat, wusste ich, dass das vor Einbruch der Dunkelheit nichts wird.

"gleich" hingegen war etwas später als "sofort".

Privatier59  10.07.2014, 19:17
@EnnoBecker
Also wenn meine Oma "Ich mache dir sofort was zu essen" gesagt hat, wusste ich, dass das vor Einbruch der Dunkelheit nichts wird.

Da wäre ich aber froh gewesen, wenn meine Oma mich vorgewarnt hätte. Dann hätte noch türmen können. So habe ich schon in Kindertagen Überlebenstraining machen dürfen, dank Oma Kochkünsten.