Wann muss eine Rechnung bezahlt werden, die keine Angabe über das Zahlungsziel enthält?
Hallo zusammen,
eine Rechnung mit Angabe des Zahlungsziels ist soweit nachvollziehbar.
Wann muss aber eine Rechnung bezahlt werden, wenn in dieser z.B. einfach nur "sofort ohne Abzug von Skonto" steht? Was heißt denn "sofort" und auf welcher Rechtsgrundlage beruht das denn?
Das habe ich irgendwie noch nicht so ganz verstanden.
Liebe Grüße,
Max
4 Antworten
Die Bezahlung der Rechnung ist "so schnell, wie sie der Rechnungsschuldner theoretisch erbringen kann", fällig. (Leistungspflicht).
Gem. § 286 Abs. 3 BGB kommt ein Verbraucher i. s. d. § 13 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer der Frist nach unbestimmten Rechnung in Verzug. sofern er auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist.
Andernfalls nach Inverzugsetzung durch Mahnung.
G imager761
Wenn der Verkäufer und Käufer ein Zahlungsziel vereinbart haben, spielt die gesetzliche Zahlungsfrist keine Rolle mehr, d.h. in diesem Fall muss sofort bezahlt werden.
Hier ist ein Versuch zum Verstehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Unverz%C3%BCglichkeit
Wann muss eine Rechnung bezahlt werden, die keine Angabe über das Zahlungsziel enthält?
Sofort (in Worten: S-O-F-O-R-T):
Also wenn meine Oma "Ich mache dir sofort was zu essen" gesagt hat, wusste ich, dass das vor Einbruch der Dunkelheit nichts wird.
"gleich" hingegen war etwas später als "sofort".
Also wenn meine Oma "Ich mache dir sofort was zu essen" gesagt hat, wusste ich, dass das vor Einbruch der Dunkelheit nichts wird.
Da wäre ich aber froh gewesen, wenn meine Oma mich vorgewarnt hätte. Dann hätte noch türmen können. So habe ich schon in Kindertagen Überlebenstraining machen dürfen, dank Oma Kochkünsten.
Eine Frage hätte ich dies bezüglich noch.
Bei einem Geschäft zwischen zwei Kaufleuten: beziehe ich mich dann in irgendeiner Form auf das HGB, oder reicht es aus, wenn ich mich auf das BGB § 271 beziehe?