Wann kommt der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Hallo,
ich habe mein Gewerbe Anfang Oktober 2020 anmeldet aber mit dem Start zum 01.01.21. Bisher habe ich den Fragebogen von Finanzamt noch nicht erhalten.
Das Gewerbeamt sagte mir, dass die Anmeldung automatisch ans Finanzamt geht.
Da ich bereits gelesen habe, dass man ein paar Wochen warten soll, frage ich mich aber, ob das ab Anmeldung oder ab Gewerbestart gilt, denn die Anmeldung ist ja nun über 3 Monate her.
Bringt es etwas im Finanzamt nachzufragen?
vielen Dank schon mal!
3 Antworten
Mein Gewerbe habe ich auch im Oktober angemeldet. Vor 2 Tagen kam dann endlich ein Brief vom Finanzamt indem stand, dass ICH mich hätte beim Finanzamt melden sollen. Überall stand die Information, dass das Finanzamt sich automatisch meldet.
Jetzt habe ich eine Frist für die Angabe des Fragebogens zur Steuerlichen Erfassung.
Melde dich also ruhig von selbst beim Finanzamt
Hallo!
Grundsätzlich bekommt das Finanzamt eine Ausfertigung der Gewerbeanmeldung in Papierform. Je nach Arbeitslage kann das dann etwas dauern bzw es kann auch mal ein Stück Papier verloren gehen.
Da Du schon im Oktober das Gewerbe angemeldet hast, kannst Du jetzt ruhig mal beim Finanzamt anfragen.
Alternativ kann man auch einfach den Rat von GrafRotz vor 36 Minuten befolgen, das Ding aus dem Internet rauskramen, ausfüllen und hinschicken.
Du findest den Fragebogen auch online. Ausfüllen und absenden, dann geht es schneller. Mein Finanzamt schickt zum Beispiel gar keine raus.
Und nur als zusätzliche Info: Mindestens in NRW ist der Fragebogen bei Gründungen ab 01.01.2021 zwingend elektronisch einzureichen - die entsprechende gesetzliche Regelung galt schon ab 01.01.2020, wurde aber bisher nicht umgesetzt.