Was passiert wenn ich nach Gewerbeanmeldung Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu spät abgebe?
Ich habe vor zwei Wochen bei mir im Rathaus ein Gewerbe angemeldet, aber mich zu spät mit dem dazugehörigen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fürs Finanzamt auseinandergesetzt. Eigentlich muss man den innerhalb von 2 Wochen nach der Anmeldung des Gewerbes einreichen. Was passiert wenn man das nicht macht? Muss man dann einfach nochmal zum Rathaus und nochmal ein Gewerbe anmelden, oder muss man mit irgendwelchen Sanktionen rechnen?
2 Antworten
Hole dies in den nächsten einfach Tagen nach und bitte um Entschuldigung. So schnell gibt es keine Ordnungswidrigkeitsstrafe. Während meiner freiberuflichen Selbstständigkeit wollte das Finanzamt ebenfalls Gewerbesteuer, obwohl ich kein Gewerbe angemeldet hatte. Nach Einspruch und langem Briefwechsel zahlte ich dann das Bisschen Gewerbesteuer - meldete aber nie Gewerbe an, weil meine Angelegenheit auch von Seiten des FA nicht abschließend entschieden wurde.
Im schlimmsten Fall kann das Finanzamt ein Zwangsgeld festlegen.
Schick den Bogen baldmöglichst hin und es ist erledigt.