Gewerbeanmelung erledigt - jedoch kein Brief zur Steuerlichen Erfassung? Nur Sepa-Lastschrift-Schreiben erhalten.?

2 Antworten

Seit 01.01.2020 gilt § 138 AO in neuer Fassung: Der Fragebogen ist elektronisch zu übertragen, nur auf entsprechenden Antrag hin darf er noch in Papierform abgegeben werden. Insofern ist meine erste Antwort bestenfalls halb richtig - Sie müssen den Fragebogen bei Elster online ausfüllen und übermitteln. Ich schätze mal, deswegen wird er nicht mehr zugeschickt.


ttgdanii 
Beitragsersteller
 27.07.2020, 11:50

Danke für die präzise Antwort! Mich wundert lediglich nur, warum mich da das Finanzamt nicht drauf hinweißt. Wenn ich jetzt hier nicht gefragt hätte, hätte ich den Bogen nicht ausgefüllt. Muss ich diesen denn ausfüllen? Oder kann ich das ganze jetzt auch erstmal sein lassen, weil mich das Finanzamt eben auch nicht hingewießen hat, dass ich diesen Bogen noch ausfüllen muss.

Eifelia  27.07.2020, 11:52
@ttgdanii

Sie müssen - § 138 AO, wie schon gesagt, einfach mal lesen.

wfwbinder  27.07.2020, 11:49

In Berlin werden sie noch zugeschickt.

Eifelia  27.07.2020, 11:51
@wfwbinder

Ich bin in NRW - ich warte aber nie, bis das Ding ankommt sondern nehme schon seit Jahren direkt das Formular aus dem Netz, weil es dann schneller geht - daher weiß ich gar nicht, ob das hier auch noch zugeschickt wird :-)

Das Formular gibt es online - auch direkt ausfüllbar, einfach 'Fragebogen zur steuerlichen erfassung' googeln.


ttgdanii 
Beitragsersteller
 27.07.2020, 11:42

Danke für die schnelle Antwort. Hat es denn dann einen Grund, warum mir das Finanzamt das ganze nicht gesendet hat? Liege ich richtig in der Annahme, dass dieser eigentlich hätte mitgesendet werden müssen? Liebe Grüße

wfwbinder  27.07.2020, 11:48
@ttgdanii

Ja, das hätte zusammen ankommen müssen.

Aber der Vorschlag von Eifelia ist richtig, einfach online ausfüllen, denn es ist besser ein Licht anzuzünden, als über die Dunkelheit zu klagen, wie Konfuzius gesagt hat.

Hätte Konfuzius Finanzämter und Internet gekannt, hätte er gesagt, "es ist besser einen Antrag herunterzuladen, auszufüllen und einzusenden, als sich beim Finanzamtsvorsteher über ein fehlendes Formular zu beschweren."

ttgdanii 
Beitragsersteller
 27.07.2020, 11:52
@wfwbinder

Danke für den Hinweis @wfwbinder,

wenn ich mir diesen nun selbst downloade und ausfülle, weiß dann das Finanzamt wohin damit, wenn ich ihn einfach unaufgefordert zusende? Wenn wir das noch geklärt haben, bin ich wunschlos glücklich! :)

wfwbinder  27.07.2020, 11:54
@ttgdanii

Auf dem SEPA Formular müsste ein Aktenzeichen stehen, schreibe das aus den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Wenn kein Aktenzeichen drauf steht, einfach alles zusammen einsenden. Es gibt Leute beim Finanzamt die Lesen können, es wird schon an der richtigen Stelle landen.

ttgdanii 
Beitragsersteller
 27.07.2020, 14:02
@wfwbinder

@wfwbinder alles klar, danke für die Auskunft! Hatte mich jetz nur gewundert, weil ich in diesem Formular auch ein Feld für die Steuernummer zum eintragen habe. Diese habe ich halt leider noch nicht erhalten. Aber dann fülle ich das Formular nun mal ohne Steuernummer aus und schaue was vom Finanzamt zurückkommt. Schönen Montag noch!