Wann kann man Grunderwerbssteuer steuerlich absetzen?
Wir haben eine Neubauwohnung gekauft.Kaufvertrag ist vom 20.06.2015. Grunderwerbsteuer wurde am 15.08.2015 bezahlt.Die Wohnung wird Ende Februar fertig und ab 01.03.2016 an die Tochter vermittet. Dürfen wir schon im Jahr 2015 Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Zinsen vom Steuer abschreiben?
3 Antworten
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Anschaffungskosten. Also muss sie dem Schlüssel entsprechend auf das Gebäude und den Grund/Boden verteilt werden und zusammen mit dem Gebäude abgeschrieben.
Das ab Nutzen/Lasten-Wechsel.
Die Zinsen sind von Anfang an abziehbar. Sie gehören zu den Finanzierungskosten, nicht zu den Anschaffungskosten.
Bei den Notarkosten muss man trenne zwischen den Kosten für den Erwerb (Anschaffungskosten, trennen, Abschreibung) und den Kosten für die Finanzierung (Grundschuldbestellung, sofort abziehbar).
Da nicht "du", sondern "ihr" das Grundstück angeschafft habt und im Ganzen doch recht ahnungslos seid, solltet ihr einen Lohnsteuerhilfeverein bemühen oder, wenn der hier nicht mehr befugt ist, einen Steuerberater.
Die Kosten (genau gesagt abzüglich dem Bodenanteil) kannst du mit den übrgen Anschaffungskosten nach § 7 Absatz 4 EStG ab Fertigstellung (Februar 2016) auf die Nutzungsdauer (von 50 Jahren) verteilt absetzen.
Sie erhöhen also die Abschreibungsbemessungsgrundlage.
Unter welchen Voraussetzungen die Grunderwerbssteuer absetzbar ist, liest Du hier:
http://www.finanzen-versicherungen-blog.de/wann-sie-die-grunderwerbssteuer-absetzen-koennen/