Hallo amalek, eigentlich würde das Jobcenter, den Bausparvertrag schon beim Alg-II-Antrag als Vermögen anrechnen, wenn der Freibetrag überschritten wird. Falls der Bausparvertrag drunter liegt, wäre es ja ok. Es sei denn der Betrag läge - nach Einzahlungen- über dem Freibetrag, dann rechnet das Jobcenter wie lange Du mit dem "Mehr" leben kannst und entsprechend das Alg II für diese errechnete Zeit einstellen.
Wichtig ist, daß Du dem Jobcenter die Zahlung der Bausparkasse angibst.