Hallo amalek, eigentlich würde das Jobcenter, den Bausparvertrag schon beim Alg-II-Antrag als Vermögen anrechnen, wenn der Freibetrag überschritten wird. Falls der Bausparvertrag drunter liegt, wäre es ja ok. Es sei denn der Betrag läge - nach Einzahlungen- über dem Freibetrag, dann rechnet das Jobcenter wie lange Du mit dem "Mehr" leben kannst und entsprechend das Alg II für diese errechnete Zeit einstellen.

Wichtig ist, daß Du dem Jobcenter die Zahlung der Bausparkasse angibst. 

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Hallo blechle, wenn Du die Ausbildungszeiten anrechnen lassen willst, solltest Du auf jeden Fall Nachweise über die absolvierte Ausbildung einreichen (z. B. Schulvertrag, Abschlußzeugnis), Du kannst die Kontenklärung aber auch verschieben und dann einreichen, wenn Du wieder Zugriff auf Deine Unterlagen hast, Du solltest der Rentenversicherung aber kurz Bescheid geben.

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Hallo wfwbinder, der Mann bekommt eine Witwerrente aus der deutschen Rentenversicherung, nehme ich an. Es gibt hier einen Einkommensfreibetrag, der bei ca. 720 Euro im Monat liegt, das ist aufs (fiktive) Netto gerechnet. Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit werden (habe die Tabellen grade nicht greifbar) 30 - 40 % für Kosten, Steuern usw. abgezogen. Er hätte der Rentenversicherung das Einkommen melden sollen, das steht 1. im Witwerrentenbescheid und auch beim Rentenantrag wurde das Einkommen abgefragt. Ich würde ihm raten, auf jeden Fall mit der Rentenversicherung Kontakt aufzunehmen und das Einkommen der letzten Jahre zu melden. Der Betrag, der über den 720 Euro liegt, wird zu 40 % angerechnet und um den Betrag wird dann die Witwenrente gekürzt, nehmen wir an fiktives Netto wäre bei ihm 800 Euro, dann läge er rund 80 Euro über dem Freibetrag, davon 40 % = 32 Euro, dann müßte er 32 Euro x X-Monate zurückzahlen. Ich hoffe, daß die Rückzahlung nicht zu üppig ist, aber er wird nicht darum herumkommen. Wenn er von der Rentenversicherung keinen Fragebogen bekommen hat und bei Antragstellung der Witwerrente kein Einkommen verschwiegen hat, gehe ich von KEINER Strafbarkeit aus.

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Hallo emily, durch den Vollzeitjob bist Du voll sozialversichert, bei den Einnahmen vom Gewerbe könnte es sein, daß Deine (gesetzl.) Krankenkasse noch KV-Beiträge haben will, dies bitte mit der Kasse abklären. Die Minijobgrenze liegt ab 2013 bei 450 Euro, hier zahlt meist der Chef die pauschale Lohnsteuer von 2 % und seine Pauschalabgaben auf Renten- und Krankenversicherung, hast den Job seit 2013, zahlst Du selber auch Rentenbeitäge von 3,9 % mit.

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Hallo stricht, wenn Dich der ausländische Arbeitgeber für diese Zeit in der ausländischen Rentenversicherung versichert hat (wäre wohl grds. schon möglich), dann hättest Du Beitragszeiten, Aber die Au-Pair Tätigkeit allein zählt nicht als Rentenzeit. Wenn Du die Kurse im College mehr als 20 h in der Woche und für längere Zeit besucht hättest, kannst Du versuchen, diese Zeit als Anrechnungszeit Schule anrechnen zu lassen, versuch das mal bei der DRV, die brauchen aber Nachweise. Ein FSJ oder ein Jahr bei der Entwicklungshilfe im Ausland würde schon zählen.

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Hallo luna122, man sollte sich wirklich überlegen, ob es Sinn macht, vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II noch das wenige Geld das man hat "auf den Kopf" haut, denn es gibt natürlich Freibeträge an Einkommen, die man haben darf und das sind pro Lebensjahr 150 Euro, man haut daher vielleicht Geld auf den Kopf, was man gar nicht tun müßte. Und wichtig: natürlich prüft das Jobcenter die Kontoauszüge der letzten 6 Monate, und wenn sie drauf kommen, daß jemand Geld verprasst hat um an Alg II zu kommen, dann werden auf jeden Fall Sanktionen geprüft, dann könnte es schon Kürzungen geben, bevor man überhaupt in den Bezug von Alg II kommt. Überleg Dir doch -wenn Du schon Geld ausgeben willst - etwas sinnvolles z. B. einen Gebrauchtwagen oder Möbel kaufen, das würde Dir auch selber helfen, weil Du dann mobil wärst, ist gut für die Arbeitssuche.

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Hallo Rentenablehnung, das Jobcenter richtet sich nach der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung - und wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde, geht das Jobcenter eben von Deiner vollen Erwerbsfähigkeit aus. Wenn Dich Dein Arzt nun weiter arbeitsunfähig schreibt (und das nicht wegen einer aktuellen und akuten Erkrankung), dann wird Dein Arbeitsvermittler wohl annehmen, daß die Krankschreibung evtl. nicht ok ist, und so kann ich mir denken, daß das Jobcenter den Ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur zur Klärung Deiner Arbeitsunfähigkeit einschalten wird.

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Hallo inliner, keine Sorge, bevor das Landratsamt Dir den Lastenzuschuss zahlt, prüfen die ja, ob der Dir zusteht und wenn Du finanziell bedürftig bist, dann bekommst Du den. Und keine Sorge, Du mußt den Lastenzuschuss nicht zurückzahlen, aber was wichtig ist, solltest Du mehr verdienen oder auf einmal weniger Miete zahlen, dann mußt Du das dem Amt natürlich mitteilen.

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Hallo Lohnbuchhaltung, die Klangschalentherapie ist etwas sehr Schönes, auch sehr entspannend, aber sie keineswegs medizinisch notwendig um ein Leiden zu behandeln, daher wird die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

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Bei mir war es damals so, daß ich der Bank die Mitteilung des Bauträgers (er verlangte die nächste Baurate) eingereicht habe, da die Eigentumswohnung am gleichen Ort gebaut wurde, wußte die Bank eh von dem Bau und hat den Bau auch gesehen (so sagte mir der Kreditsachbearbeiter, aber in kleinen Orten läuft das eben so) und hat dann gezahlt. Das ist gut für den Käufer aber auch für die Bank selber.

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Hallo luna, wenn die Kinder nach 1992 geboren sind, dann bekommt man je Kind 3 Jahre Kindererziehungszeiten, hat man 2 Kinder, sind dies 6 Jahre Beitragszeiten, damit hat man einen Rentenanspruch, allerdings erst mit 65 J + x (wegen Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre).

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Hallo Erbsengross, ab 01.08.13 gibt den Anspruch auf einen Kita-Platz für 1 - 2 jährige Kinder. Die Gemeinden müssen hier aber nicht garantieren, daß der Platz in einer bestimmten Kita liegt, denn die Gemeinden können auch Kooperationen mit anderen Gemeinden schließen, wenn die mehr Kita-Plätze zur Verfügung haben.

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Hallo sicherfrei, der Tierarzt muß - wie andere Ärzte auch - eine Rechnung ausstellen und angeben, was er für wie viel Geld an dem Tier gemacht hat, kassiert er einfach so, sieht mir das nach einer "Schwarzbehandlung" aus, was nicht ok wäre. Wenn das Tier sehr krank ist, bleibt sicher nicht die Zeit noch zu vergleichen, bei nicht akuten Krankheiten eher schon. Oft kann man auch bei anderen Tierhaltern nachfragen, mit welchen Ärzten die gute Erfahrungen gemacht haben.

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Hallo PiPaul, wenn Du mit Deiner Ex-Freundin nicht in dieser Eigentumswohnung lebst, sehe ich kein Problem, damit kommt auch der Gedanke an eine Bedarfsgemeinschaft gar nicht auf. 2 Personen dürfen von der Größe 60 - 65 qm bewohnen, die angemessene Miethöhe (Miete sollte angemessen sein, sonst zahlt das Jobcenter nicht die volle Miete), kann Deine Freundin vom Jobcenter erfragen. Einen Kindsvater-Nachlaß (wie Du es nennst) gibt es nicht, mußt Du auch nicht geben, ABER Du wirst ggü. dem Kind unterhaltspflichtig sein, wohl auch gegenüber der Mutter in den ersten 3 Jahren.

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Hallo bvbvbv, als Witwenrentenabfindung gibt es die Bruttorente, aber falls Du zuviel Einkommen hast, wird Dir nur die Witwenrente gezahlt, die Dir mit Deinem Hinzuverdienst zusteht. Übrigens: Glückwunsch zur Wiederheirat.

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Tullipan, wenn Du bei Rentenbeginn noch den Grad der Behinderung von 50 hast, dann könntest Du ohne Kürzung mit 63 Jahren und 9 Monaten in die Altersrente für Schwerbehinderte gehen, mit Kürzung schon 3 Jahre früher, also mit 60 Jahren und 9 Monaten, aber die Kürzung beträgt 10,8 % - lebenslang, das muß man wissen. Die Altersgrenzen bei den Schwerbehinderten wurden auch angehoben, erst von 60 J auf 63 J und dann von 63 J auf 65 Jahren - hier liegst Du noch in der Übergangszeit, aber die Anhebung trifft Dich schon teilweise.

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Beim Bezug von Arbeitslosengeld I werden nur Einkommen aus Arbeit angerechnet, wobei hier ein Freibetrag von 165 Euro gilt. Die Einspeisevergütung aus der Solaranlage spielt hier keine Rolle. Solltest Du später in Alg II (= Hartz-IV-Bezug) rutschen wäre das anders, hier werden die Einnahmen angerechnet.

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