Kammertermin?

4 Antworten


Privatier59  31.08.2023, 18:38

Egal ob Güteverhandlung oder Kammertermin, vor dem Arbeitsgericht gibt es keinen Anwaltszwang. Damit ist die Bestimmung m.E. nicht einschlägig.

in deinem text ist nur ein geringer Streitwert erkennbar...

darum reisst sich kein Anwalt

ich vermute mal, da du abgelehnt hast, wird der Richter versuchen, die Sache schnell zu beenden.

Hast du Rechtschutzversicherung?

das wird sich sonst für dich nicht lohnen, aber vielleicht hast du ja beim Kammertermin einen anderen richter, die Fluktuation bei denen ist derzeit groß und viele Richter verlassen die Gerichte....

Ohne Rechtschutz sehe ich da keine Perspektive


Anna1663 
Beitragsersteller
 31.08.2023, 19:36

Rechtsschutz habe ich nicht, das Geld ist aber nur zweitrangig für mich. Ich werde selbst jetzt noch während meiner Krankheit von der Firma schikaniert. Das ist auch in der Klageschrift vermerkt. Die Firma kennt kein Arbeitsrecht, für mich ist das eine Grundsatzentscheidung.

Für Sonderzahlungen gibt es mittlerweile genügend Urteile von Landes- und Bundesarbeitsgerichten zugunsten der Arbeitnehmer im Krankenstand.

seit wann kann man eine freiwillige Zahlung gerichtlich einklagen?


Alarm67  31.08.2023, 20:24

Vermutlich dann, wenn alle diese Prämie bekommen, nur der Kranke nicht!

Mein Vorschlag ist, die Rechtsanwaltskammer nach einem Rechtsanwalt zu fragen der die Sache zu übernehmen bereit ist.

Ich bin mir sicher, die nennen Dir jemanden.


Anna1663 
Beitragsersteller
 31.08.2023, 19:29

ich werde es versuchen, danke

Privatier59  31.08.2023, 19:32
@Anna1663

Es gibt in Köln über 12.000 Rechtsanwälte. Ist kaum denkbar, dass keiner von denen dieses Mandat annehmen will.

Anna1663 
Beitragsersteller
 31.08.2023, 19:39
@Privatier59

also ich habe bereits ca. 15 Anwälte kontaktiert keiner will das Mandat. Es springt wohl zu wenig dabei heraus.