Vormieter will abgestellte Möbel nach 2 Jahren von uns (Nachmieter) zurück?

4 Antworten

Wenn es keine Belege oder sonstige Nachweise gibt, kann er seine Forderung nicht durchsetzen. Ich würde die Kommunikation einstellen und erst reagieren, wenn etwas vom Anwalt oder Gericht kommt.


lauralism522 
Beitragsersteller
 11.10.2023, 16:14

danke dir! aber kann ein anwalt/gericht da überhaupt irgendwas durchsetzen? Im Endeffekt gibt es ja einfach keine Abmachungen...

UndertakerOWL  11.10.2023, 22:23
@lauralism522

Nein, die kann er nicht durchsetzen. Das hält ihn aber nicht davon ab, z.b. auf Herausgabe zu klagen. Dann muss man reagieren und diese Forderung zurückweisen.

So wie es sich anhört, wolltet ihr diese Möbel gar nicht haben. Habt ihr ihn jemals aufgefordert seine Möbel abzuholen? Wenn ja, dann hattet ihr das Recht sie nach 6 Monaten zu verwerten um die dafür fälligen Lagerkosten zu zahlen, denn jedes Möbelstück nimmt ja Platz in eurer Wohnung ein, Platz den ihr nicht nutzen könnt und entsprechend von eurer Miete abziehbar ist und von Ihm zu zahlen ist, was er ja nicht getan hat.

Einziger Wermutstropfen, wenn ihr dabei mehr Geld eingenommen habt, als für die Miete fällig gewesen ist müsstet ihr ihm tatsächlich den Rest auszahlen.

Also Zumindest die Lagermiete für den Kasten(Was auch immer du damit meinst) könntet ihr in Rechnung stellen, denn da hat er ja gesagt, das er den wieder haben will. Hier ist Miete gegen Wert den Kastens abzurechnen.

Er hat diese Gegenstände in der Wohnung gelassen, ohne daß er gesagt hat, dies sei sein Eigentum. Da Ihr die Wohnung in leerem Zustand eigentlich angemietet habt steht es Euch frei, diesen Zustand auch vom Vermieter zu fordern. Da aber die Gegenstände Eigentum vom damaligen Mieter sind, habt Ihr kein Recht sie zu verschenken oder unentgeltlich jemanden zu überlassen. Dies kann nur der Eigentümer! Der seid Ihr aber zu keiner Zeit gewesen. Es wäre Pflicht vom Eigentümer der Wohnung gewesen, dafür zu sorgen, daß die Wohnung leer übergeben wird. Ebenfalls hätte der Vermieter sich darum kümmern sollen, daß die Türe repariert wird, dazu ist die Kaution ja auch da. Da er aber bei einer Nebenkostenabrechnung nur 1 Jahr Zeit hat, bevor diese verjährt.


lauralism522 
Beitragsersteller
 11.10.2023, 16:10

ja, sehe ich, dass das der Vermieter hätte tun sollen. aber es war ein fliegender Wechsel bei der Wohnung, weswegen Vormieter und wir uns mündlich auf Dinge geeinigt haben von denen der Vermieter auch gar nichts weiss/wusste.

Snooopy155  11.10.2023, 16:13
@lauralism522

Dies ändert nichts an der Tatsache, daß Ihr nicht berechtigt wart, diese Absprachen zu treffen.

lauralism522 
Beitragsersteller
 11.10.2023, 16:15
@Snooopy155

verstehe ich. dh nach der logik ist der vermieter schuld? heißt er könnte maximal ihn anklagen. das wird er wohl nicht tun, das beruhigt mich, danke

Wenn sich der Vormieter noch mal bei dir meldet , verweise ihn höflich auf den Vermieter hin , aber nur 1 mal . Er soll sich wegen dieser Angelegenheit an den Vermieter wenden . Dann ignorierst ( blockieren ) du deinen Vormieter . Auf gar kein Gespräch mehr eingehen .

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung