Abmahnung wegen der Satellitenschüssel?
Hallo wir haben heute eine schriftliche Abmahnung für unsere Satellitenschüssel bekommen (steht frei auf dem Balkon, nirgendwo am Gelände festgeschraubt etc.) Wir waren sehr überrascht weil wir schon fast seit einem Jahr hier wohnen und keiner hat uns was gesagt. Vor allem könnte die Abmahnung zuerst mündlich folgen aber der Vermieter hat uns sofort schriftlich abgemahnt. Darf der Vermieter wegen der Satellitenschüssel abmahnen? TV-Anschluss hat von Anfang an nicht funktioniert. Haben ein Baby. Darf der Vermieter uns einfach so rausschmeißen? Vielen Dank für euere Hilfe 🙏
3 Antworten
was hat euer Baby damit zu tun?
und natürlich kann er euch deswegen nicht rausschmeißen
Quelle:
Satellitenschüssel am Balkon anbringen: Was Mieter dürfen (advocard.de)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Aufstellung einer mobilen Satellitenschüssel nicht verweigert werden darf, wenn dadurch keine erwähnenswerte ästhetische Belastung entsteht (AZ VIII ZR 207/04).
das anbringen heißt in meinen Augen, Löcher bohren in den Wänden und festschrauben, oder mind. am Balkongeländer mit einer Zwinge festschrauben, aber eine Schüssel in eine dazugehörigen Fuß frei aufstellen gehört wohl nicht zum Verbot.
Habe bei Facebook ein Foto einer Schüssel gesehen. Der Balkon war verklinkert und die Schüssel genauso foliert. Von weitem war die Schüssel nicht zu erkennen.
Beim Mieterbund nachfragen...das ist immer ein Problem aber wenn der Vermieter keinen anständigen kabelanschluss verlegen lassen hat müsst ihr wohl oder übel den Weg auch übers Gericht einplanen. Hättet ne kleine Schüssel nicht in Sichtweite genommen wäre besser. Wenn ein Franzose hier in Deutschland lebt darf er Schüsseln nehmen um seine heimatsender zu empfangen... ist echt stressig dieses Thema ich rate zum Anwalt.
LG und bleibt stark
Schönen Nikolaus
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe den Vertrag nochmal gelesen und es ist tatsächlich so dass dort steht , dass das Anbringen einer Satellitenschüssel verboten ist. Ist dann somit der Verbot wirksam oder doch die Entscheidung des Gerichts? Lg