Neuer Vermieter verbietet Welpen?
Hallo zusammen,
um ehrlich zu sein bin ich gerade richtig am Verzweifeln und hoffe das mir hier vielleicht einer helfen kann.
Also im August haben wir unsere damalige Vermieterin über unseren Hund informiert. Sie war einverstanden alles gut soweit. Mitte/Ende August wurden wir dann darüber informiert dass ein Vermieterwechsel stattfinden würde. Wir haben erstmal gar nicht soweit gedacht, dass das Probleme geben könnte. In der ersten September Woche kam der kleine (Labrador/Boxer Mix) dann zu uns. Eine oder zwei Wochen danach hat der neue Vermieter das Haus übernommen. Gleich zu Anfang sah er mich mit meinem Welpen auf dem Arm und meinte Hundehaltung sei im Haus nicht erwünscht. Wir haben ihn gefragt warum, da mein kleiner niemand der Nachbarn gestört hat (bis vor einigen Monaten gab es schon mal ein Hund im Haus), er macht kein Lärm, kein Dreck und ist alles andere als aggressiv. Er meinte nur der Hund würde irgendwann mal zu groß werden und hat sich daraus gewunden. Wir wohnen auch in keiner kleinen Wohnung, sprich 5 Zimmer/ 145 m^2. Wir wollten abwarten was er noch dazu sagt oder ob er seine Meinung noch ändert aber es kam für gut drei Wochen gar nichts mehr.
Das nächste Mal das er uns gesehen hat war vor zwei Wochen da sagte er uns das selbe, ohne einen wirklichen Grund zu nennen geschweige den bis wann wir den Hund abgeben sollten. Er hätte ja nichts gegen Hunde, er hat ja selber welche aber sein Haus seine Regeln. Heute kam ein Brief, das in unserem Mietvertrag stünde wir dürfen nur mit Erlaubnis des Vermieters einen Hund, da bei Hunden mit Störungen/Belästigungen zu rechnen sei und dieser nicht seine Zustimmung ausspricht.
Wir haben bis mitte nächster Woche Zeit ( 27.10) um unseren Hund abzugeben.
Wir planen sowieso Anfang nächsten Jahres (nach 11 Jahren wohlbemerkt) umzuziehen, da es mehrere vorfälle mit dem neuen Vermieter gab die nicht nur uns sondern auch andere Mieter betreffen und wir beschossen haben, dass das für uns nicht tragbar ist.
Kann er uns einfach so dazu zwingen den Hund abzugeben? Vor allem innerhalb von 10 Tagen!?! Könnte er uns einfach fristlos Kündigen wenn der Hund bis nächste Woche nicht weg ist, selbst wenn die reguläre Kündigungsfrist bei 12 Monaten liegt?
Tut mir leid aber ich bin gerade ein bisschen panisch wenn ich daran denke wie sehr uns der kleine ans Herz gewachsen ist.
4 Antworten
Hallo,
bleib gelassen....... Mieter, die schon vor dem Wechsel ihre Tiere hatten, dürfen sie behalten, insbesondere wenn ein Verbot der Tierhaltung nicht explizit im (alten) Mietvertrag vermerkt ist.
Google mal nach: * Tierhaltung nach Vermieter Wechsel *........ um dem neuen Vermieter mit rechtlichen Argumenten entgegnen zu können.
Wenn du im Januar sowieso ausziehst musst du dir da gar keinen Stress machen. Selbst eine fristlose Kündigung muss man erstmal durchsetzen. Und das klappt nie im Leben vor Januar 2022.
Außerdem stellt sich erstmal die Frage ob die Klausel im Mietvertrag gültig ist. Dann inwiefern eine Zustimmung durch den alten Vermieter vorliegt der er dann nicht mehr zurück nehmen kann... Ich halte schon die Rechtslage für zweifelhaft und eine Klärung durch Gerichte würde Monate oder Jahre dauern.
Ich würde versuchen vom Akten Vermieter eine Bestätigung zu bekommen dass er euch den Hund erlaubt habt. Und sonst erstmal abwarten. Die Chance dass der Vermieter hat nichts unternimmt wenn er weiß dass ihr sowieso ausziehst ist vermutlich relativ groß.
"sein Haus...sein Recht"
das ist leider richtig...eigentlich müsste er Euch das schriftlich mitteilen mit Fristsetzung...wieviel Tage weiss ich jetzt nicht....
Ich denke eher, dh ihr schreibt ja, das noch mehr vorgefallen ist, das er das Haus da freihaben will...moderisieren und neu...teurer vermieten, jedenfalls würde ich das an seiner Stelle machen...ich denke mal, nach 11 Jahren sind die Mietquadratmeterpreise bei Euch bestimmt gestiegen, ist jetzt nur ne Vermutung, kannst du aber auf der Bauamtseite deiner Stadt nachsehen...nach Baujahr des Hauses...wie ihr da preislich liegt, er darf danach die Miete max alle 3 Jahre um 10% erhöhen...das ist ihm wohl zuwenig. Das ist nur eine Vermutung, aber wenn das so kurzfristig da passiert, gehe ich davon aus, er will Euch bzw die anderen da raushaben.
Der will halt das maximale da rausholen, kann man ihm nicht verübeln. Solange er nur mündlich was macht, habt ihr Zeit...wenn er schriftlich eine Änderung des Mietvertrages ankündigt...bleibt Euch da wohl keine Wahl...
ich würde sagen, ihr müsst da abwägen... was Euch wichtiger ist, der Hund oder nicht...
Wetten, wenn der Hund weg ist...sucht er neue Gründe.
Auf jedenfall hat er das Hausrecht, und kann diese Duldung der Vorvermieterin ändern....
Geht halt nicht gegen Euch...ist halt finanziell begründet....
Wieso - Euch liegt doch die Genehmigung des Vorbesitzers vor .
Also kann er jetzt nicht aus dem Lameng heraus die Hundehaltung widerrufen.
Wenn Ihr ehedem vorhabt Richtung Jahreswechsel umzuziehen teilt ihm dies mit und gleichzeitig, dass ihr bis dahin Euren Hund behalten werdet.
Hunde in Mietwohnung Vermieter darf Hundehaltung nur mit Grund ablehnen. Ein Vermieter muss das Halten eines Hundes in einer Mietwohnung erlauben, wenn er keine konkreten Gründe dagegen nennen kann. ... Das gilt zumindest, wenn die Wohnung groß genug ist und der Hund nicht einer gefährlichen Rasse angehört.