Gartenhaus moderat weg, muss der Vermieter uns neues bereitstellen?
Wir wohnen jetzt 11 Jahre in der Wohnung mit Garten und Gartenhaus zum unterstellen. Das Gartenhaus steht mit Mietvertrag. Letztes letztes Jahr habe ich mein Vermieter mitgeteilt dass am Gartenhäuschen Bretter durch gemosert sind. Mein Vermieter meldete sich und sagte, es gäbe zwei Angebote er würde uns ein neues Gartenhäuschen holen wir müssten es aufbauen bzw das alte abbauen das neue aufbauen und die Entsorgungskosten übernehmen. Zweiter Vorschlag neue Bretter einsetzen. Wir haben nicht eingesehen alles zu übernehmen und haben geben neue Bretter eingesetzt. Ihn die Repatur informiert ihn Bilder geschickt.
Ich muss sagen, das Haus hat schon paar Jahre auf Buckel und haben es immer gepflegt und neu gestrichen usw.
Jetzt ist es so, moddert überall, Tür fällt auseinander die schon geflickt usw.
Ist mein Vermieter verpflichtet uns ein neues hinzustellen?
3 Antworten
Wenn das Gartenhaus mit vermietet wurde, muss es auch in einem benutzbaren Zustand vom Vermieter gehalten werden. Wenn die Tür auseinanderfällt, muss eine neue Tür eingesetzt werden(?).
Wenn es "moderat" ist, weiss ich auch nicht. Voller Moos? Vermodertes Holz?
Jedenfalls wird auch dem Vermieter klar sein, dass die notdürftige Reparatur vom letzten Jahr nicht auf ewig halten wird. Und natürlich müsst Ihr dann keine Entsorgungskosten oder Aufbauarbeiten übernehmen, wenn das nicht in Eurem Mietvertrag so steht.
Das wäre ja bei einer mitgemieteten Einbauküche oder Garage auch nicht anders.
Der Vermieter hätte Euch (aus seiner Perspektive) das Gartenhaus damals schenken müssen. Er hat es aber zum Gegenstand des Mietvertrages gemacht, also muss er bezahlen.
Man stelle sich einfach mal vor, ein Vermieter würde einen Brief folgenden Inhaltes schreiben:
"Lieber Mieter, bitte bauen Sie auf Ihre Kosten die vermietete (mir gehörende ) Einbauküche aus. Ich werde Ihnen einen Bausatz für eine neue Einbauküche (die auch mir gehört) zur Verfügung stellen, die Sie dann selbst oder auf Ihre Kosten aufbauen können".
Das käme ja gar nicht infrage.
P.S. Bei einer separat vermieteten Garage wäre der Mietvertrag separat k0ndbar. Aber hier wurde ja vermutlich einheitlich vermietet.
Hey, wenn das Gartenhaus im Mietvertrag steht darf es nicht vom Vermieter abgerissen werden. Der Bundesgerichtshof hat zum Thema Kosten Verteilung Änderungen beschlossen die ich leider nicht kenne. Aber es ist sicher das der Vermieter nicht abreißen darf . Wünsche noch eine angenehme Zeit 👍🏻
Wir wären froh, wenn er ein Neues hinstellen würde. Er will es nicht! Letztes Jahr hätte er uns nein neues geholt, aber wir sollten das Alte abbauen, das neue Aufbauen und wir sollten ganzen Entsorgungkosten übernehmen.
Oder wir sollen neue Bretter rein machen. Das haben wir dann gemacht auf der einen Seite! Haben die Kosten auch übernommen. Dann haben wir auch wie alle zwei Jahre das Haus neu gestrichen und kleinere Arbeiten erledigt. Die wir Pflege vom Mieter angemessen ist. Jetzt ist es voll instabil die Bretter sind morsch, Dach nicht richt dicht. Wir haben keinen Keller oder Speicher, wo wir Sachen unterstellen können. Die Frage ist muss er uns ein Neues bereiten stellen oder braucht das nicht? Weil wir müssen dann nach Alternativen suchen unsere Sachen.
Wenn Ihr das Haus nicht gestrichen habt z.B. dann mußt Ihr alles bezahlen. Ohne Photo kann man nicht viel sagen.