Vordach von Bagger abgerissen?
Hallo, mit hat ein Baggerfahrer das Vordach am Haus abgerissen. Die Stadt hat beauftragt den Kanal neu zu machen. Die Haftpflicht der Baufirma trägt, aus Kulanz, nur 10% des Anschaffungspreises, weil das Dach alt war. Wer trägt die Restkosten von 1800€?
3 Antworten
Die frage ist erstmal nicht, was die Versicherung bezahlt, denn Schadenersatzpflichtig ist das Unternehmen, was gebaggert hat. Was die an ihre Versicherung durchreichen können, ist deren Problem. Nicht in allen Schadenfällen hat man es direkt mit der Versicherung zu tun, wie z. B. bei Autounfällen.
Aber nun zum Grundproblem. Der Baggerfahrer hat das Dach beschädigt. Wie alt war es? War es voll funktionsfähig? Was hat es mal gekostet? sind die 2.000,- Euro Anschaffungskosten, die Kosten für das neue Dach heute?
Nach § 823 BGB hat der Geschädigte das Recht auf Ersatz seines Schadens (Zeitwert), also nicht Neuwert.
§ 823 Schadensersatzpflicht(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Es ist also die Frage, was war es noch wert. Frage einen Anwalt, aber 10 % für ein Vordach, was noch in Ordnung ist, erscheint mir sehr wenig. Ich denke 50 % der ursprünglichen Kosten sollten es sein.
Frage wäre auch, ob das neue für 2.000,- aufwändiger ist, als das alte es war.
Wenn Du der Meinung bist, dass die Entschädigungssumme zu niedrig ist, dann gehe zum Anwalt!
Natürlich Du, denn der Unternehmer und die Stadt haben normalerweise keine Versicherung abgeschlossen, die den Neuwert erstattet. Da der Unternehmer im Auftrag der Stadt gehandelt hat und diese der Meinung war, aus Kostengründen müsse der Vorbau entfernt werden, ist der Sachverhalt klar. Wenn die Haftpflicht des Unternehmers 10 % des Schadens trägt, obwohl sie dazu überhaupt nicht verplichtet wäre. kannst Du schon froh sein über diese Zahlung.
Die Betrachtung von wfwbinder geht dagegen von einer Schadensersatzpflicht des Unternehmers aus.
Ob ein Schadensersatzanspruch besteht, ist doch noch gar nicht raus. Dass die Versicherung die Übernahme (zu einem großen Teil) ablehnt, sagt erst mal gar nichts aus, das ist ja schon fast Standard bei den Versicherungen.