Voraussichtliche Einkünfte ...Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Guten Tag ,
ich habe mich vorher als Freiberufler .bzw Kleinunternehmer beim Finanzamt angemeldet . Ich habe 2000 Euro als Voraussichtliche Einkünfte geschrieben . Im Dezember kamen Aufträge , dass ich mehr als 2000 Euro im 2019 verdient habe . Muss ich aendern ? oder reicht , solandge ich nicht mehr als 17500 Euro verdiene
2 Antworten
Am Fragebogen der steuerlichen Erfassung wird nachträglich nichts mehr geändert. Dieser diente nur dafür, die grundsätzlichen Dinge und eine Abschätzung zu erfassen. Nun wird sich alles Weitere aufgrund deiner Steuererklärung ergeben.
Das Finanzamt sollte hoffentlich deinen Status als Freiberufler anerkannt haben. Wenn nicht, bist du Gewerbetreibender.
... was nicht ausschließt, dass dem Finanzamt aus den Details der Sache vielleicht irgend welche Einwände dagegen einfallen könnte, wer weiß das schon. Daher der Hinweis am Rande in der Antwort.
Gleichwohl wird die Art der Einkünfte durch das Gesetz bestimmt und nicht durch das Finanzamt.
Doch.
Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten, warum das Finanzamt eine Gewerblichkeit annimmt:
- Es gibt Anhaltspunkte für eine Gewerblichkeit (siehe dazu Bedingungen in § 18)
- Es liegt falsch.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung dient ja genau dazu, nämlich Dich steuerlich zu erfassen.
Dass Deine Annahme seinerzeit über Umsatz und Gewinn anders war, als es sich jetzt ergibt, liegt in der Natur von Prognosen (Nils Bohr, aber auch anderen wird das Zitat nachgesagt: "Prognosen sind schwierig, besonders, wenn sie die Zukunft betreffen).
Das endgültige Ergebnis bringt die Einkommensteuererklärung und Deine Umsatzsteuererklärung.
Zum Thema Kleinunternehmer, hast Du geprüft, ob Kleinunternehmer überhaupt gut für Dich ist? Leistest Du an Privatleute, oder an Unternehmen?
@wfwbinder danke Dir für die Antwort . Ich arbeite als Dolmetscher und ich bekomme die Aufträge durch einem Büro für Sprachen . Die Aufträge sind nur mit Behörden ( Polizei , JVA ...usw ) . Ich habe nur ein paar Dinge über Kleinunternehmer gelesen . Keine Ahnung , ob ich die richtige Entscheidung getroffen habe .
PS : Ich habe fast keine Betriebsausgaben
@wfwbinder genau , du hast mir schon vorher geholfen . Ja , so ist es . Was denkst du ? War die beste Entscheidung ?
@wfwbinder wieso ? sorry bin nicht so gut mit Steuer .. usw
Ich hatte es schon bei der ersten frage geschrieben. Die Dame müsste mit Umsatzsteuer arbeiten, weil sie mit Sicherheit über 17.500,- Einnahmen/Umsatz hat.
Damit ist es für sie egal, ob Du 100,- Euro berechnest, oder 100,- Euro + 19,- Euro Umsatzsteuer = 119,- Euro, denn die 19,- Euro holt sich sie beim Finanzamt zurück.
Aber Du hast den Vorteil selbst aus Deine Kosten und Anschaffungen die ausgewiesene Umsatzsteuer, als Vorsteuer abzuziehen. Das ist leicht verdientes Geld.
achso . Kann ich jetzt die Kleinunternehmerregelung widerrufen ? falls ja , darf ich die alten Rechnungen korrigieren ? gilt das auch für 7% ( Transport kosten ..usw )
Ich behaupte frech, nach einem Blick in § 18 Absatz 1 Nummer 1 Satz 2 EStG ist ein Dolmetscher Freiberufler (sogenannter Katalogberuf).
Da ist es wuppe, was das Finanzamt sagt.