Beim klauen im Rewe erwischt Fangprämie gerechtfertigt?
Ich und zwei Freunde (alle m14) wurden beim stehlen im REWE erwischt (ich weiß sehr dumm hatten durst und kein geld). Beim gestohlenen Wahrenwert handelt es sich lediglich um 4-5€. Uns wurde gesagt dass wir eine strafanzeige, 2 Jahre hausverbot und jeweils 100€ strafe bekommen würden. Nun zu meiner Frage: sind 300€ Strafe gerechtfertigt?
5 Antworten
Der Warenwert ist unwichtig. Es zählt allein die Straftat. Die geforderte Summe ist nicht die Strafe, die kommst später von der Polizei / Gericht.
Wie kommst Du denn plötzlich auf 300 € Strafe? Es dürfte sich um eine Vertragsstrafe handeln, die auch "Fangprämie" genannt wird. Diese ersetzt nicht etwa die strafrechtliche Konsequenz, sondern wird zusätzlich und direkt vom Geschädigten erhoben - und zwar selbstverständlich von JEDEM Täter, genau wie letztlich die strafrechtliche Konsequenz auch. Wenn 3 Leute eine Bank überfallen und die Strafe 10 Jahre Gefängnis beträgt, geht ja auch jeder Täter für 10 Jahre ins Gefängnis und nicht etwa für 3 Jahre und 4 Monate.
Vertragsstrafen gegen Kinder sind nicht unumstritten - Eure Eltern könnten sich da durchaus gegen wenden, wenn dafür allerdings ein Anwalt benötigt wird, wird dessen Rechnung höher ausfallen als 100 €.
"Wir hatten Durst und kein Geld" ist übrigens so ziemlich die dämlichste Begründung für Diebstahl, die ich je gehört habe. Jeder Rewe, den ich kenne, hat eine Kundentoilette, und jede Kundentoilette hat einen Wasserhahn...
Ja, eine Fangprämie von 50 DM ist zulässig.
Bei DM handelt es sich um eine frühere Währung, und man müsste den Wert aus 1979 dann noch umrechnen.
Nun zu meiner Frage: sind 300€ Strafe gerechtfertigt?
Das ist keine Strafe, sondern das sind Bearbeitungsgebühren.
Die Strafe kommt noch von der Staatsanwaltschaft, kannst deine Eltern schon mal darauf vorbereiten das bald Post von der Polizei kommt weil du gestohlen hast.
Wer klaut, andere schädigt, muss auch mit den Folgen leben!!!