Geringwertiger diebstahl (kosmetik tester)?
Hallo, Ich bin Ausländerin, volljährig, und wurde gestern in Douglas beim klauen eines Concealer TESTER (was nicht zum Verkaufen ist) in höhe von 43€ erwischt, als ich den Laden verlaß.
Ich habe ein Jahr Hausverbot deutschlandweit bekommen und musste da drauf unterschreiben. Der Ladendetektiv meinte, es könnte noch ein Brief von der Polizei kommen. Es ist mein erstes (und letztes) mal, und weiss nicht was mich jetzt erwartet. Könnte es zu Geldstrafe kommen obwohl es geringwertiger Diebstahl ist? Und kommt das in das Führungszeugnis rein? Wird es in meinem Fall einfach eingestellt, und keine weitere Nachfolgen geben?
1 Antwort
Könnte es zu Geldstrafe kommen obwohl es geringwertiger Diebstahl ist?
Alles kann, nichts muss. Ich tippe hier auf eine Einstellung gegen Auflagen nach § 153a StPO (Geldzahlung oder Sozialstunden).
Und kommt das in das Führungszeugnis rein?
Ziemlich sicher nein, zumindest wenn das Bundeszentralregister bislang leer ist.
Wird es in meinem Fall einfach eingestellt, und keine weitere Nachfolgen geben?
Wenn du nicht gerade in Berlin geklaut hast, m. E. eher unwahrscheinlich. Wieso sollte man Diebe einfach laufen lassen?