Hausverbot schriftlich?

2 Antworten

Du bist Wiederholungstäter, das gibt eine saftige Strafe von der Staatsanwaltschaft, und der Laden will auch noch ca. 100 € von deiner Mutter haben.


erica203 
Beitragsersteller
 03.01.2023, 17:33

Nein ich hab das zum ersten Mal gemacht

Erst klauen dann um Hilfe bitte

Du wirst Post bekommen von der Staatsanwaltschaft

Wenn der Ladeninhaber nicht sofort die Polizei ruft, heißt dies nicht zwangsläufig, dass er auf eine Strafanzeigeverzichtet.

Oftmals verschickt die Polizei bei leichten Straftaten wie dem Ladendiebstahl einen Anhörungsbogen. Dieser stellt eine Alternative zur polizeilichen Vorladung dar. Sind Sie der Beschuldigte des in Rede stehenden Deliktes, so sind Sie zum Ausfüllen des Anhörungsbogens nicht verpflichtet. Ein Anwalt kann Ihnen Tipps geben, ob Schweigen in Ihrem Fall vorteilhaft ist oder nicht.

https://www.anwalt.org/ladendiebstahl/


erica203 
Beitragsersteller
 03.01.2023, 16:07

Ist das sicher ??

classica  03.01.2023, 16:08
@erica203

Erzähle es lieber schon mal Deiner Mutter, da kommt noch was.Hat er Deine Personalien aufgenommen?

Eine Rechnung Bearbeitungsgebühr 120€ kommt auch noch

Answer123  12.01.2023, 23:34
@classica
Eine Rechnung Bearbeitungsgebühr 120€ kommt auch noch

Die bei Minderjährigen allerdings im Regelfall durchsetzbar ist, zumindest soweit sie als Vertragsstrafe deklariert wird. Im Falle einer Fragmentation über Schadensersatz für eine gezahlte Fanprämie wäre nachzuweisen, dass eine solche tatsächlich geschuldet und gezahlt wurde.

classica  13.01.2023, 09:55
@Answer123

Du bist engagiert als Rechtsanwalt für jeglichen Fall

jugendliche Diebe ausgenommene, die sollen lernen aus Erfahrungen;)

Answer123  13.01.2023, 19:30
@classica
jugendliche Diebe ausgenommene, die sollen lernen aus Erfahrungen;)

Dann aber bitte auf Basis geltenden Rechts, nicht willkürlich durch private Unternehmen.