Verständnisfrage zum P-Konto und zusätzlichen Eingängen von Geld?
Hallo. Ich habe ein P-Konto und so viel ich weiß läuft wohl auch schon längere Zeit eine Pfändung im Hintergrund(Bin mir absolut nicht mehr sicher). Jedenfalls ist das jetzt so das auf mein Konto mein ALGII(416€) überwiesen wird. Und da mein Bruder kein eigenes Konto hat und wir auch in einer WG legen gehen auch seine Bezüge auf mein Konto(327€ Rente + 61€ Sozialhilfe). Sind zusammen 804€, kein Problem soweit.
Jetzt ist es so das ich von meiner Jahresendabrechnung mit über 800€ im Guthaben bin und mein Vermieter das bald auf mein Konto überweisen möchte. Ich weiß nicht ob das noch diesen Monat kommt oder erst im April. Aktuell ist mein Konto bis auf 4€ leer. Angenommen er überweist das noch diesen Monat, ist das Geld dann weg?
Wenn er erst im April überweist ist es wohl zu 100% weg, zumindest das was über die normale Pfändungsfreigrenze hinausgeht oder?
5 Antworten
Ich hab mr jetzt mal die Mühe gemacht und das Schreiben gesucht in dem die Kontopfändung aufgeführt ist. Ich wusste nicht mehr der genauen Betrag, sind nur 96€, ich dachte es war viel höher. So kann von mir aus der Betrag ruhig einbehalten werden. Ich bedanke mich bei allen die Antworten hinzu gesteuert haben!
@Andri123
Und wie uns das Geld zusteht. Erstens weil wir unseren Verbrauch von Wasser und Heizung massiv eingeschränkt haben. Zudem habe ich von Januar 2017 bis November 2017 die Miete und Nebenkosten selber gezahlt da ich in diesem Zeitraum gearbeitet habe! Aber egal, trotzdem danke für alle Antworten!
Die Pfändungs-Frei-Grenze beim P-Konto ist aktuell 1143€. Wenn also die 800€ und das ALG2 und die Zahlungen für Deinen Bruder zusammentreffen in einem Monat, wird alles oberhalb der 1143€ gepfändet. Konkret von werden wohl 461€ gepfändet von den 800€.
Du solltest Dich schnellstens um eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags beim Amtsgericht bemühen. Schließlich ist das Geld Deines Brudes nur deshalb pfändbar, weil es auf Deinem Konto landet. Der Pfändungsfreibetrag müste also um dem Betrag (327+61) den Dein Bruder erhält erhöht werden. Die Unterlagen mitnehmen zum Amtsgericht vom Bruder (Sozialhilfebescheid, Rentenbescheid).
Eine andere Möglichkeit wäre, den Vermieter zu kontaktieren und um eine Splittung des Betrages bitten auf 3 Teilbeträge in den kommenden 3 Monaten.
Eine weitere Möglichkeit ist das der Bruder ein eigenständiges Konto einrichtet und seine Zahlungen dort hin überweisen lässt. Das würde man ohne weiteres bis zum 29.04. hin kriegen und ist sicherlich das einfachste. Dann den Vermieter informieren er soll die Hälfte auf das Konto des Bruders überweisen.
Danke für die Antworten. Aber jetzt verwirren mich die beiden Aussagen total! Erst so - dann so. Was wäre denn nun wenn das Geld noch diesen Monat kommen würde? Wäre es dann weg? Wie oben schon geschrieben habe ich aktuell 4€ auf meinem Konto da alles was an Guthaben für März da war für Rechnungen usw ausgegeben wurde. Werden die 800+€ jetzt angetastet oder nicht?
Hatte ich Dir doch geschrieben. Alles über 1143€ pro Monat wird gepfändet. Es sind doch bereits 802€ eingegangen. Somit laufen Zahlungen von 1600€ auf zzgl. der 4€. Es werden also konkret am Monatsende ja wieder Zahlungen in Höhe von 804€ kommen, somit werden dann 461€ gepfändet am Donnerstag. Ob das Geld im März oder April kommt spielt keine Rolle. Dann wird es eben später gepfändet und das Problem besteht dann Ende April.
Das Geld steht Euch doch vermutlich gar nicht zu, sondern den beiden beteilgten Ämtern. Das würde ich schnellstens klären und dann den Vermieter darum bitten, die Erstattung direkt an jobcenter/Sozialamt zu überweisen.
Hi, nein das Geld ist nicht komplett weg. Das Geld, das evtl. im April (oder auch noch März) über den Pfändungsfreibetrag geht, wird in den jeweils nächsten Monat übertragen und würde dort zur Verfügung stehen. In geringen Maße kann man Geld ansparen d.h. im übernächsten (?) Monat würde es abgeführt. Das müsstest du mal recherchieren.
Es wird oft empfohlen das Pfändungsschutzkonto zum Monatsende "leer" zu haben und das Geld ggfs. in einen "Sparstrumpf" zu stecken. Aber natürlich können damit auch die Schulden verringert werden. Da muß man mal sehen was der beste Weg ist. (Wenn man es soviel ist das man es sowieso nicht schaffen kann, so what? Wenn es aber ein kleinerer Betrag wäre...)
Außerdem möchte ich dringend empfehlen das der Bruder ein eigenes Konto bekommt. Selbst wenn ihr euch gegenseitig Vollmachten einräumt. Bankkonten sollen nur "auf eigene Rechnung" geführt werden d.h. die Bank könnte dein Konto wg. mißbräuchlicher Nutzung kündigen (wenn es kein Gemeinschaftskonto ist).
Was ist wenn ihr, mal der eine, mal der andere, Kontoauszüge vorlegen müsst?
In D hat man das Recht auf ein (eigenes) Konto, man sollte es nutzen.
Siehe unten - falsche Stelle