P-KONTO UND VORLÄUFIGES ZAHLUNGSVERBOT?

2 Antworten

Ja das kannst du. Das Zahlungsverbot ist eine Vorpfändung, mit der sich der Gläubiger den Rang sichern möchte. Wenn nicht innerhalb eines Monats die dazugehörige Pfändung eingeht, hat sich das Zahlungsverbot wieder erledigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

OLLIPAN60 
Beitragsersteller
 21.08.2021, 15:09

Danke für die beruhigende Antwort.

Ja. Ein vorl. ZV wirkt wie eine Kontopfändung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

OLLIPAN60 
Beitragsersteller
 21.08.2021, 20:42

Danke für die Erklärung.