P-KONTO UND VORLÄUFIGES ZAHLUNGSVERBOT?
ICH HABE AUF MEIN P KONTO POSTBANK EIN VORLÄUFIGES ZAHLUNGSVERBOT
ERHALTEN.KANN ICH TROTZDEM AUF DAS GELD IM RAHMEN DES FREIBETRAGES ZURÜCKGREIFEN?
DANKE FÜR EINE ANTWORT
2 Antworten
Ja das kannst du. Das Zahlungsverbot ist eine Vorpfändung, mit der sich der Gläubiger den Rang sichern möchte. Wenn nicht innerhalb eines Monats die dazugehörige Pfändung eingeht, hat sich das Zahlungsverbot wieder erledigt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter
Ja. Ein vorl. ZV wirkt wie eine Kontopfändung.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung