Elterngeld meiner Freundin geht auf mein P-Konto. Wird es jetzt gepfändet?
Meine Freundin und ich haben jeweils ein P-Konto. Jetzt bekommt meine Freundin Elterngeld und eine Nachzahlung vom Elterngeld, die das doppelte meines Freibetrages ist. Allerdings haben wir mein Konto angegeben und nicht das meiner Freundin. Können sie es jetzt bei mir pfänden oder bekommt sie das Geld trotzdem?
3 Antworten
Also...... zügig zum zuständigen Vollstreckungsgericht und einen Pfändungsschutzantrag nach § 850 k Abs. 5 ZPO stellen, um den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen ‼️
Hoffentlich. Kontoleihe ist illegal; Geldwäsche und versuchte Vollstreckungsvereitelung; zudem Probleme mit der Schenkungssteuer. Dieses Geld steht Ihnen nicht zu, wieso sollte es nun vor Pfändungen geschützt sein? Sein haben versucht, andere auszutricksen . nun sind Sie beide die Blamierten.
Ihr habt beide Schulden gemacht - und vor denen kann man nun einmal nicht mit irgendwelchen billigen Tricks davonlaufen.
Du kannst max. Deinen Pfändungsfreibetrag erhöhen lassen.
woher nimmst du die Gewißheit ?
Wo steht geschrieben, daß nur das Konto der Mutter für den Elterngeldbezug genutzt werden darf ? Wenn beide Partner verfügungsberechtigt sind, ist auch diese Variante legal ☝️ zumal in diesem Fall beides P-Konten sind ‼️
Für die Einschätzung "Dafür ist kein Grund ersichtlich." habe ich Ihre eigenen Angaben aus Ihrer Frage genommen. Auf dieser Basis ist kein anerkannter Rechtsgrund für eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags ersichtlich.
Ihre Meinung zur illegalen Kontoführung in Form einer Kontoleihe ist und bleibt falsch. Steht in Ihrem Kontoführungsvertrag mit Ihrer Bank / Sparkasse, im Geldwäschegesetz, in § 288 StGB, ...
Geben Sie einmal "Kontoleihe Rechtsprechung" bei Google ein - Sie werden sich wundern https://www.stbpdigital.de/ce/kontoleihe-rechtsfolgen-und-haftung-des-sog-kontoverleihers/detail.html; https://www.libertas.de/index.php/de/blog/40-risiken-der-kontoleihe-ein-hoechst-gefaehrlicher-freundschaftsdienst)
(1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer
1einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2.mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3.dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4.keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.
....... Geldwäsche und versuchte Vollstreckungsvereitelung ist demnach doch wohl tatsächlich etwas sehr weit hergeholt...... beide Eltern haben ein P- Konto, was sollte da wohl "gewaschen" werden 🤷♀️
Ich bleibe dabei.... auf jeden Fall im Interesse des Kindes, Pfändungsfreibetrag beantragen ‼️
Rechtsgrundlage dafür ist zum Glück nicht vorhanden. Illegale Machenschaften sind nicht zu schützen.