Verringert sich die Steuer durch Kinderzulage?
Hallo zusammen ,
ich mache momentan meine Steuererklärung mit dem Programm Wiso.
Ich bin beim Punkt Riesterrente - Kinderzulage angekommen.
Momentan habe ich einen Erstattungsbetrag von 635,00 Euro. Jetzt bin ich wie gesagt bei der Anlage AV -sobald ich angebe das 1Kind Kindergeld empfangen haben , reduziert sich der betrag von 635 auf 352,00 EUR... Ich kann das nicht verstehen...Ich dachte dadurch erhöht sich der Erstattungsbetrag... aber warum reduziert er sich ???
Auf dem jährlichen Auszug den ich von der Rieser bekommen habe, steht halt die Info über 300 Eur für das Kind...
Zahlt das Finanzamt die 300 EUR an mich - per Rückerstattung der Steuererklärung.
Oder zahlt das Finanzamt die 300 EUR auf den Vertrag der Rieser drauf ?
Muss ich die Kinderzulage angeben ? also das ich Kinder habe die Kindergeld empfangen haben ? oder langt es aus , wenn ich meine eingezahlten Beträge angebe - die das FA ja sowieso hat... Ich hab auch schon im Netz von der Günstigerprüfung gelesen - aber das kapier ich absolut nicht... Ich wäre echt dankbar wenn mir das mal jemand genauer erklären könnte...
Hätte lieber mehr Erstattung wie mehr Rente ;-)
In den letzten Jahren hat mein Vater die Steuer in Papierform erledigt, er hat da nie was angegeben...
Wäre super wenn jmd helfen würden... und wenn es geht gut erklärt da ich es echt nicht kapiere im Moment.
4 Antworten
Natürlich verringert sich die Erstattung um die Zulage.
Sonst würdest du den Sonderausgabenabzug und (!) die Kinderzulage bekommen.
Das geht nicht, du bekommst nur eins von beiden.
Was bei euch zutrifft rechnet das Programm aus.
Du vermischt da einiges. In der Anlage AV machst Du ja keine Angabe zum Kindergeld.
Eine Günstigerprüfung gibt es bei beidem: ist der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld, dann bekommst Du den Kinderfreibetrag und musst das Kindergeld zurückzahlen. Ist der Sonderausgabenabzug für die Riester-Rente günstiger als die Zulage gilt hier quasi das gleiche.
Das Kindergeld hast Du ja schon bekommen, das waren vielleicht 2.388 Euro. Wenn sich jetzt rausstellt, dass Du durch den Sonderausgabenabzug 2.671 Euro weniger Steuern zahlst, dann musst Du die 2.388 eben zurückzahlen.
Das Du die Erstattung von "nur" 352 Euro mit einer hypothetischen Erstattung vergleichst, die Dir nicht zusteht, ist eine andere Sache. Du kannst auch bei Deinen Einkünften falsche Angaben machen, dann rechnest Du Dir die Steuer noch viel effektiver schön.
warum sagt die Frau dann von BHW Versicherungen das ich die Kinderzulage nicht eintragen soll ?
Sie sagte ich solle nur die von uns eingezahlten Beträge angeben..
Vielleicht bringen diese links etwas Licht ins Dunkel
Die Zulagen werden auf das Riester-Konto gezahlt.
Und was wäre wenn ich es nicht eintrage? Bekomme ich dann eine höhere Rückerstattung?
Oder mach ich mich strafbar wenn ich es nicht eintrage und bin verpflichtet es einzutragen?