Verringert sich die Steuer durch Kinderzulage?

4 Antworten

Natürlich verringert sich die Erstattung um die Zulage.

Sonst würdest du den Sonderausgabenabzug und (!) die Kinderzulage bekommen.

Das geht nicht, du bekommst nur eins von beiden.

Was bei euch zutrifft rechnet das Programm aus.

Du vermischt da einiges. In der Anlage AV machst Du ja keine Angabe zum Kindergeld.

Eine Günstigerprüfung gibt es bei beidem: ist der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld, dann bekommst Du den Kinderfreibetrag und musst das Kindergeld zurückzahlen. Ist der Sonderausgabenabzug für die Riester-Rente günstiger als die Zulage gilt hier quasi das gleiche.

Das Kindergeld hast Du ja schon bekommen, das waren vielleicht 2.388 Euro. Wenn sich jetzt rausstellt, dass Du durch den Sonderausgabenabzug 2.671 Euro weniger Steuern zahlst, dann musst Du die 2.388 eben zurückzahlen.

Das Du die Erstattung von "nur" 352 Euro mit einer hypothetischen Erstattung vergleichst, die Dir nicht zusteht, ist eine andere Sache. Du kannst auch bei Deinen Einkünften falsche Angaben machen, dann rechnest Du Dir die Steuer noch viel effektiver schön.


Lottner30 
Beitragsersteller
 15.03.2020, 20:41

warum sagt die Frau dann von BHW Versicherungen das ich die Kinderzulage nicht eintragen soll ?

Sie sagte ich solle nur die von uns eingezahlten Beträge angeben..

Und was wäre wenn ich es nicht eintrage? Bekomme ich dann eine höhere Rückerstattung?

Oder mach ich mich strafbar wenn ich es nicht eintrage und bin verpflichtet es einzutragen?