Straßenwärter Verpflegungsmehraufwand?
Bei uns auf dem Bauhof haben wir auch den Verpflegungsmehraufwand und dieser wird auch als Arbeitsstätte gezählt. Jetzt war meine Frage wir bekommen 6€ wenn wir über 8h außerhalb des Bauhofes arbeiten im Winter sogar bis zu 7x mal die Woche und es kommt dann auch mal vor das wir sogar noch länger draußen sind und dann 10€ bekommen ist das den überhaupt rechtens weil ein Bekannter meinte das der mindestsatz bei 14 € liegt und unser Arbeitgeber damit Rechtswidrig handelt.
2 Antworten
Hallo,
kein Problem..... zahlt der Chef einen geringeren Verpflegungszuschuß(er braucht auch gar nichts zahlen!) holst du dir in deinem Fall die Differenz über die Einkommensteuererklärung im darauffolgenden Jahr zurück.... so mache ich es in der EstE für meinem Sohn schon seit Jahren ‼️
hier gibt es nähere Informationen:
https://www.buhl.de/steuernsparen/verpflegungsmehraufwand-abwesenheitspauschale/
🙋
🤨 von mir aus..... Hauptsache es kommt dennoch am Ende eine Geldsumme dabei heraus ☝️
🤷♀️manchmal sind die " Alten " auf kurzen Strecken wohl schneller unterwegs..... 🤭😉
alles gut.... nächstes mal bist du die Sprinterin 💪😄
🙋
Die Differenz holst du dir leider ganz sicher nicht über die StE zurück, lediglich die darauf entfallende Steuer.