Sind Halbgeschwister erbberechtigt?
Hallo,
Mein Vater besitzt ein Haus das er vor Jahren mit meiner Mutter gebaut hat und wohnt auch selbst darin. Bei der Scheidung wurde der Anteil meiner Mutter mir geschenkt also stehen jetzt mein Vater und ich im Grundbuch.
Mein Vater hat aus erster Ehe einen Sohn der nie in dem Haus gewohnt hat, ich bin dort aufgewachsen.
Würde im Falle des Todes von unserem Vater das Haus ich allein erben oder steht dem Halbbruder auch ein Teil davon zu?
5 Antworten
Sicher erbt sein Sohn mit. In diesem FAll wird oft mit dem Kind eine Vereinbarung getroffen, weil Ihr theoretisch verkaufen könntet und alles ausgeben. Also für Verzicht auf Pflichtteil eine Abfindung.
Es steht im natürlich ein Pflichtteil zu
Ihr seid beide Kinder des gleichen Vaters und wenn er stirbt ohne eine Ehefrau, oder andere Kinder zu hinterlassen, erbt ihr zu gleichen Teilen (§ 1924 BGB), also jeder 1/4 Haus (eine Hälfte gehört Dir ja schon).
Würde der Vater Einen von Euch zum Alleinerben bestimmen, hätte der andere Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbes als Pflichtteil in Geld.
Also wärst Du das, was aus meiner Sicht sinnvoll wäre, weil Dir schon das halbe Haus gehört, müsstest Du also 1/8 des Hauswerts in Geld an den Halbbruder zahlen.
Würde im Falle des Todes von unserem Vater das Haus ich allein erben oder steht dem Halbbruder auch ein Teil davon zu?
Sofern es kein Testament gibt, sondern die gesetzliche Erbfolge greift: Ja, er würde die Hälfte des Erbes des Vaters erhalten, also 25% vom Haus.
Würdest du im Testament zum Alleinerben erklärt und er macht seinen Pflichtteil geltend, dann würde er die Hälfte dessen bekommen, was ihm nach gesetzlicher Erbfolge zugestanden hätte, also dann 12,5%.
Es zählt nicht dein Verhältnis zu ihm (Halbbruder), sondern das Verhältnis zum Erblasser (Vater/Sohn).
Ja, aber nur, wenn keine Vollgeschwister da sind.