Bei dem Geldautomaten, den ich immer benutze kann so ein hoher Betrag nicht abgehoben werden, da gibts ein Limit. Ist auch zum Schutz der Kunden, denn wenn die Karte geklaut wäre, dann wäre der Schaden - den die Diebe beim Abheben am Geldautomaten verursachen - noch größer.

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Bin kein Fachmann in Bau-Finanzierungen, aber ich fürchte ein Einkommen von 2500 Euro (oder kommt Gehalt Deiner Frau hinzu) ist einfach zu wenig, um die Schuldenlast von einem 150.000 Euro Darlehen zu tragen, auch wenn die Zinsen noch günstig sind. Ich fürchte, da müßtet Ihr Euch so sehr finanziell einschränken, daß Ihr kaum mehr über die Runden kommt. Spart doch lieber noch eine Weile, oder schau, ob Du von der Verwandtschaft noch finanzielle Unterstützung bekommen kannst.

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Soweit ich weiß, bekommen Studenten bis zu einem bestimmten Alter Kindergeld und Lehrlinge auch. Aber wenn mans Studium abgebrochen hätte und nix tut, dann wird mit Kindergeld schlecht aussehen.

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Meines Wissens müssen Dir Deine Eltern nur eine Ausbildung finanzieren, da Du aber schon eine abgeschlossene Ausbildung hast, müßten sie Dir nichts mehr zahlen, da hilft nur verhandeln. Vielleicht kannst auch einen Nebenjob aufnehmen, da Du einen Beruf hast, dürftest Du da gute Chancen haben. Bafög und Kindergeld gibts eben nicht unbegrenzt.

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Ich meine: Wenn der Arbeitgeber tarifvertraglich gebunden ist und daran weiter festhält, kann er den Urlaub nicht kürzen, aber wenn er aussteigt, dann kann er bei Neuverträgen sicher weniger Urlaub gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies so unterschreibt.

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Bin da nicht erfahren, aber wie wäre es denn, wenn Du einem guten Bekannten das Geld gibst, der zahlts auf sein Konto (kostenlos) ein und überweist für Dich? Er kann ja im Verwendungszweck Deine Daten angeben. Evtl. könntest Du -wenn Empfänger am Ort lebt- das Geld auch als Barbetrag vorbeibringen.

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Ganau das hat mir mein Vertreter auch kürzlich angeboten, ich würde von geringeren Beiträgen profitieren und sogar vom besonderen Service wie Abholung des Autos. Die Versicherung wird eben viele Autos zu der Werkstatt schicken, die werden dann so eine Art Mengenrabatt geben.

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In der Politik heißt es ja "wer zahlt, schafft an", aber hier wird es nicht so sein. Wenn die Mutter demenzkrank ist, wird sie sicher einen Betreuer haben und wenn bei dem in der Bestallungsurkunde drinsteht, daß er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Dame hat, dann bestimmt der Betreuer in welchem Heim die Dame versorgt wird.

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Kannst es auf jeden Fall probieren, daß man Dir einen neuen Toast gibt, aber ein Toast, der geöffnet ist, verschimmelt schnell. Vielleicht sind die ja kulant. Das Haltbarkeitsdatum bezieht sich immer auf die geschlossene Packung.

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Gute Idee, aber Berlin ist mir leider zu weit weg. Wünsche Euch allen viel Spaß.

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Soweit ich Dich verstehe, willst Du den Umzug von der Arge zu Deinem Sohn bezahlt bekommen. Ich fürchte, daß die Arge einen Umzug nur bezahlt, wenn er mit einer Arbeitsaufnahme zu tun hat. Versuch doch, daß Dein Sohn zu Dir ziehen kann, er hätte sicher nur wenige Sachen, die man mit einer Zugfahrt transportieren kann. Dann könntest Du ja am gleichen Wohnort - wenn nötig- nach einer größeren Wohnung Ausschau halten. Mit dem Jugendamt müßtest Du natürlich vorher abgeklärt haben, ob Du überhaupt das Sorgerecht hast.

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Ich nehme mal -leider- an, daß Deine Frau Mutter gesetzlich versichert ist. Die Ärzte sind angehalten, die teueren Medikamente nimmer zu verschreiben, sondern billigere, die aber wohl die gleichen Wirkstoffe enthalten sollen. Aber manchmal ist es so, daß die Zusammensetzung ein bißchen anders ist, so daß die teueren Medikament manchmal besser vertragen wurden. Sie sollte unbedingt mit dem Arzt reden, ihre Probleme mit der Verträglichkeit schildern, vielleicht kann er ihr dann wieder das alte Mittel verschreiben.

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Würde Dir raten, ein Attest vom Arzt mit den Änderungen zu Deiner alten Krankheit der privaten Krankenkasse vorzulegen, dann könnten die vielleicht von dem bisher erhobenen Risikozuschlag in Zukunft absehen.

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Also ich würde auf jeden Fall Deiner Krankenkasse Bescheid geben, denn Du wirst ja über Deinen Ehemann familienversichert sein, nicht daß Du da eine Grenze vom Einkommen überschreitest. Da Du vom Arbeitsamt keine Leistungen bekommst, wird Dir auch nichts abgezogen - da Du aber dort gemeldet bist, würde ich trotzdem kurz Bescheid sagen. Und bei der Steuererklärung für 2009 (die Ihr nächstes Jahr macht) solltest Du die Einnahmen auf jeden Fall angeben. Wenn das wirklich nur ein einmaliger Auftrag ist, glaube ich nicht, daß Du das extra anmelden mußt. Beratertätigkeit wäre eh eine freiberufliche Sache, für die man kein Gewerbe anmelden muß.

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Das Entsendegesetz besagt, daß am Bau ein Mindestlohn gezahlt werden muß, soll dem Schutz der deutschen Bauarbeiter dienen, daß ihnen nicht schlechtbezahlte osteuropäische Baukollegen die Stelle wegnehmen. Wenn sich der Arbeitgeber nicht an die Lohngrenze hält, wird er verklagt. Kontrolle macht der Zoll.

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Ich glaube das wird es nie geben !

Ich denke, DAS wird es nie geben, die Bank hätte ja das total MONOPOL und würde diese Vormachtsstellung auch sicher entsprechend ausnutzen. Außerdem ist man die Bankenvielfalt in D gewohnt: regionale Kleinbanken, Sparkassen, Raiffeisen- und Volksbanken, die Großbanken wie die Deutsche und die Commerzbank - kann mir nicht vorstellen, daß davon nur noch eine Bank übrig bleiben soll.

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