Guten Tag,
welche Ratschläge gibt es im Vorfeld zu folgendes Szenario, welches in Kürze auf mich zukommen könnte:
Meine Eltern (86/90J.) leben in Zugewinngemeinschaft derzeit im eigenen EFH (je 50% Eigentumsanteil, schuldenfrei). Bargeldvermögen ist auch in kleinerem Umfang noch vorhanden. Mutter hat Pflegegrad 3, Vater pflegt die Mutter.
Ich bin alleiniges Kind und verheiratet. Es existiert kein Testament, also gilt beim Tod eines Elternteils die natürliche Erbfolge = je 50% des Nachlasses, bzw. 25% am Gesamtvermögen für mich selbst.
Sollte mein Vater zuerst sterben, müsste meine Mutter ins Pflegeheim. Die Rentenbezüge würden die Pflegekosten im Heim bei weitem nicht decken.
Die Gesetzgebung hinsichtlich des Elternunterhaltes wurde ab 2020 geändert. Bedeutet das, dass mein Immobilien/Bargeld-Erbanteil bei dieser Berechnung unberücksichtigt bleibt oder greift hier irgendwie dann doch die 10 Jahresfrist oder irgendetwas anderes?
Mein Einkommen beläuft sich lediglich im unteren fünfstelligen Bereich.
Erfolgt die Eintragung ins Grundbuch unter Einreichung des Erbscheins automatisch und hat man Einfluss auf die Anteilshöhe, so in etwas, dass man den Erbanteil des Barvermögens in einen anteiligen Immobilienanteil umwandelt?
Um den Eigenanteil an der Pflegeunterbringung zu leisten, müsste das Barvermögen des Erbanteils meiner Mutter zunächst verbraucht und anschließend eventuell dann auch das EFH verkauft werden.
Stimmt meine Ansicht insgesamt hierzu und welche Alternativen gibt es um den Verkauf des EFH zu vermeiden und was wäre ansonsten noch im Vorfeld zu beachten?
Eine frühzeitige Schenkung, bzw. Übereignung des EFH wurde nie thematisiert, da das auch nicht der Wille meiner Eltern ist.
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Beiträge