Hoi, veranlassen kann er es zwar nicht, wegen fehlender Vollmacht, aber die Zahlungen verweigern mit der Begründung, dass Inanspruch-Genommene nicht nach Belieben, sondern nur nach Notwendigkeit in Beschlag genommen werden dürfen. Gerade wenn keine Heimalternativen vor der Einweisung geprüft wurden oder der Zu Zahlende nicht beteiligt war. Man kann auch von keiner gewohnten Umgebung sprechen, wenn jemand erst neu in ein Heim gekommen ist. Gerade Betreuer scheren sich meist nicht um die Situation der Verwandten oder haben wohl Spass daran, sie zu belasten. Gerne erfolgen Einweisungen in besonders teure staatliche Heime (z.b. LWL Heime) deren Kosten schnell doppelt so hoch sind wie alternative private Heime. Diese Einseitigkeit, mit der staatlich eingesetzte Betreuer die teuren staatlichen Heime bevorzugen grenzt schon an Korruption. Nur durch Zahlungsverweigerung kann man sich dagegen wehren, indem man es auf einen Gerichtsprozess ankommen laesst. Dort kann man ein neutrales Gutachten einfordern, ob eine Unterbringung in einem anderen Heim nicht möglich ist. Der Gutachter ist ein Arzt, der nichts mit dem aktuellen Heim zu tun haben darf, ideal aus einem anderen Bundesland. In seinem Buch über Elternunterhalt empfiehlt Joern Haus sogar, günstige Heime aus dem Ausland vorzuschlagen, da eine schwer demente Person von ihrer Umgebung diesen Unterschied kaum noch mitbekommen kann. Heime in Polen oder anderen EU-Laendern genügen europäischen Menschenrechtsgrundsaetzen und sind aber oft wesentlich günstiger.

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