Verkaeufer will Abloese fuer Waschmaschine/Trockner nach Kaufvertragsabschluss
Ich habe einen Kaufvertrag fuer ein Haus unterschrieben, das ich vorher mehrmals mit dem Makler besichtigt habe. Bei der Besichtigung waren im Keller eine Waschmaschine und ein Trockner vorhanden. Der Makler meinte, beide Geraete bleiben im Haus.
Der Kaufvertrag sagt: "Die Käuferseite hat den Vertragsgegenstand genau besichtigt." - es gibt aber keine detaillierte Inventarliste.
Jetzt (1 Woche nach Kaufvertragsabschluss) moechte der Verkaeufer eine Abloese fuer die WM und den Trockner oder er entfernt diese.
Kann der Verkaeufer eine solche Abloese verlangen, nachdem mir der Makler mehrfach versichert hat, die WM und der Trockner bleiben im Haus?
4 Antworten
Waschmaschine und Trockner sind kein übliches Hausinventar. Wenn die mitverkauft werden sollten, müßte das ausdrücklich vereinbart sein, was offenkundig nicht der Fall war. Die Sachen müssen also bezahlt oder heraus gegeben werden. Du kannst Dich aber an den Makler halten. Allerdings nehme ich an, dass alle Zusicherungen nur mündlich erfolgten und womöglich keine Zeugen anwesend waren. Da Du insofern Darlegungs- und Beweislast hättetst, sieht es eher schlecht für Dich aus.
Hallo, was sagt denn der Makler zu diesem Sachverhalt ? K.
Ja, er kann.
Du mußt Dich wegen der Zusage an den Makler halten. Der Makler hat unbefugt über das Eigentum Dritter entschieden.
Wenn es keine Inventarliste gibt, dann gehören diese mobilen Geräte nicht zum Verkaufsobjekt.
Hallo,
was der Makler meint oder sagt, ist völlig uninteressant.
Da die Geräte nicht fest mit dem Haus verbunden sind, gehören sie nicht zum Haus. Der Verkäufer kann Geld verlangen oder sie mitnehmen.