Vergütung Konzessionsträger im zulassungspflichtigen Handwerk
Mein Sohn hat einen Handwerksbetrieb eröffnet. Da er selbst kein Meister ist, wurde mein Mann als Meister in die Handwerksrolle eingetragen. Als Vergütung erhält er € 400,00 monatlich. Da mein Mann vorzeitig Altersrente für langjährig Versicherte erhält, darf er nicht mehr als € 450,00 dazuverdienen. Er arbeitet in dem Handwerksbetrieb nicht mit.
Meine Frage ist: Muß mein Mann den Zusatzverdienst nur der Krankenkasse melden und beim Finanzamt in der ESt-Erklärung als Zusatzeinnahmen versteuern oder muss er dafür ein Nebengewerbe anmelden? Kann er über die Vergütung eine Rechnung ohne MwSt. erstellen oder müsste er als Konzessionsträger im Handwerksbetriebs angestellt werden?
1 Antwort
Man könnte die fRage um einiges besser beantworten, wenn man die Rentenhöhe kennen würde.
Gehen wir mal von mindestens 1.000,- Rente aus.
Dann könnte es günstiger sein, wenn er für die 12 +400,- pro jahr eine Rechnung schreibt, denn die Abgaben (KV udn Steuer ) wären gering.
Wäre die Rente höher, könnte es günstiger sein, wenn man es als 450,- Euro Job pauschal abhandelt.
Ohne Summen ist es im Nebel stochern.
Ich habe mich in diesem Zusammenhang nochmal mit der Frage befaßt.
Wenn Dein Mann ohne mitzuarbeiten, nur den Meistertitel zur Verfügung stellt, ist der Vertrag nichtig. siehe auch hier:
http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/meistertitel-39378
Um zu verhindern, das es näher geprüft wird, würde ich einen vertrag als technischer Betriebsleiter machen und gut ist, auch wenn Eurer Sohn damit ca. 31 % Kosten für den Minijob zahlen muss.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Die Bruttorente meines Mannes beträgt € 1161,06 (netto € 1042,06) und seine Zusatzrente € 171,68 (netto € 141,55). Wir würden gern eine Rechnung über monatl. € 400,00 schreiben, aber wir wissen nicht ob man dafür ein Kleingewerbe anmelden muss oder ob wir als Privatleute eine Rechnung ausstellen dürfen (ohne MwSt.).