Kann der Arbeitgeber urlaub nachträglich abziehen?
Hallo,
Mein Freund kam am Samstag Abend aus dem Ski-Urlaub aus Montafon zurück. Sie wurden bei der Grenzüberfahrt darauf angehalten zwei Wochen zu Hause zu bleiben.
Wir haben dem Chef Bescheid gesagt und er meinte das er auf jeden Fall zu Hause bleiben und sich testen lassen soll. Er meinte auch das ich auch gleich zu Hause bleiben soll. Wir arbeiten zusammen beim gleichen Arbeitgeber.
Jetzt hat mein Freund aber wegen der rasanten Entwicklung erst nächste Woche Freitag einen Termin zum Testen bekommen und ist bis dahin krankgeschrieben. Ich aber nicht. Auf die Frage ob ich eine Krankmeldung brauche, meinte er nur, dass er eh kein Ausfallgeld mehr bekommt da er zu viel Mitarbeiter hat.
Nun meine frage: kann er mir im Nachhinein noch für die 2 Wochen "Quarantäne" Urlaub abziehen? Oder sollte ich Sicherheitshalber eine Krankmeldung besorgen?
Danke für eure Antworten
2 Antworten
Beide Varianten sind möglich.
kann er mir im Nachhinein noch für die 2 Wochen "Quarantäne" Urlaub abziehen?
Ja, und zwar jetzt und nicht nach der Quarantäne, und nur dann, wenn du das Kontingent für Deinen Urlaubsanspruch 2020 noch nicht ausgeschöpft hast, wovon ja auzugehen ist, weil wir im 1. Quartal des Jahres sind.
Oder sollte ich Sicherheitshalber eine Krankmeldung besorgen?
Du musst erstmal eine AU-Bescheinigung bekommen.... .Das bedeutet, dass Du auf keinen Fall einfach so als Corona-Verdachtsfall in die Arztpraxis stapfen kannst und das darfst du auch nicht! Daher gilt: der Hausarzt kann dich mindestens 7 Tage krankschreiben, wenn Du ihn telefonisch vom Corona-Verdacht berichtest.
Die Krankenversicherer haben hierzu eine Außnahmeregelung getroffen. Der Arzt entscheidet über die Krankschreibung. Er trifft die Entscheidung, ob Du ein Verdachtsfall bist oder nicht.
Für die Zeit der Krankschreibung hat der Arbeitgeber Lohnfortzahlung (LFZ) zu leisten.
Siehst Du, Du bekommst keine Krankschreibung, das habe ich mir nämlich schon gedacht.
Ist es in der Situation wirklich so kriegsentscheidend, ob der Urlaub im Nachhinein gestrichen wird? Hast Du denn gerade keine Sorgen als Deinen Urlaub? Soweit ich weiss, kann der Chef das nicht mehr im Nachhinein machen.
Er bekommt keine Erstattung für die ausgezahlte Lohnfortzahlung.
Gib ihm den Rat Kurzarbeit anzumelden.
Ich habe bereits bei meinem Hausarzt angerufen. Die meinten sie können mir keine Krankmeldung ausschreiben da ich keine Symptome hätte. Ich aber auf jeden Fall zu Hause bleiben soll, da das unter das Seuchen Schutzgesetz fallen würde.
Hab ich das richtig verstanden nach der "Quarantäne" kann er mir nicht mehr nachträglich für die 2 Wochen Urlaub abziehen?