Kürzung des Urlaubsanspruches bei Tarif gebundenen Verträgen?
Mal eine Frage an die Personaler:
Darf ich Mitarbeiter/innen, die unter einem Tarifvertrag arbeiten, den Urlaubsanspruch für die Zeit kürzen, in der sie auf 100% Kurzarbeit sind? Zu diesem Thema habe ich im www leider nichts finden können, nur zu außertariflichen Arbeitsverhältnissen. Das Urlaubsentgeld darf ich nicht anfassen, aber böse Zungen behaupten, dass der MA die Kurzarbeit zur Erholung nutzen kann/soll/muss und dadurch der Anspruch auf Urlaub reduziert werden kann.
2 Antworten
Die Frage ist durchaus legitim und für Arbeitgeber existenziell:
https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/kurzarbeit-und-urlaub-auch-ausserhalb-der-corona-pandemie/
....." EuGH, Urteil v. 8. November 2012 – C-229/11). Wird beispielsweise „Kurzarbeit Null″ (= völliges Entfallen der Arbeitspflicht) für die Dauer von drei Monaten angeordnet, mindert sich der Jahresurlaubsanspruch um ein Viertel."
... stimmt, es geht explizit um Firmen mit Tarifvertrag !
hier gilt:
.... " Arbeitgeber dürfen nicht in ihrem Betrieben die geltenden Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen einseitig außer Kraft setzen." ‼️...
https://www.dgb.de/themen/++co++93e8c514-7a89-11ea-a50b-52540088cada
" Arbeitgeber können Arbeitszeiten in Arbeitsverträgen einvernehmlich oder durch eine Änderungskündigung ändern – Arbeitnehmer können aber die Zulässigkeit einer solchen Änderungskündigung gerichtlich überprüfen lassen."
Bei 1200 MA etwas viel Arbeit
Naja. Der EuGhH sieht das laut Haufe auch so. Falls ich das richtig verstanden habe.
"....Arbeitnehmern als mit Teilzeitbeschäftigten vergleichbar, bei denen der Urlaubsanspruch ebenfalls anteilig gekürzt werden kann (vgl. EuGH, Urteil v. 22.4.2010, Rs. C-486/08 – Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols); denn zum einen sind im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung sowohl die Pflichten des Arbeitnehmers als auch die des Arbeitgebers im Wege einer Betriebsvereinbarung suspendiert. Des Weiteren kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitszeit verkürzt wurde, im Gegensatz zu einem erkrankten Arbeitnehmer, der unter durch eine Erkrankung hervorgerufenen physischen oder psychischen Beschwerden leidet, die gewonnene Zeit nutzen, um sich auszuruhen oder Freizeittätigkeiten nachzugehen."
Danke, aber hilft mir hier nicht viel (Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols) U.a. auch, weil hier nicht von Tarifverträgen die Rede ist.
Klingt gut, aber mir fehlt wieder der Tarifvertrag. Und dieser regelt ja Urlaub und Urlaubsgeld.