Kürzung des Urlaubsanspruches bei Tarif gebundenen Verträgen?

2 Antworten

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Die Frage ist durchaus legitim und für Arbeitgeber existenziell:

https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/kurzarbeit-und-urlaub-auch-ausserhalb-der-corona-pandemie/

....." EuGH, Urteil v. 8. November 2012 – C-229/11). Wird beispielsweise „Kurzarbeit Null″ (= völliges Entfallen der Arbeitspflicht) für die Dauer von drei Monaten angeordnet, mindert sich der Jahresurlaubsanspruch um ein Viertel."


NMAFFM 
Beitragsersteller
 13.06.2020, 16:53

Klingt gut, aber mir fehlt wieder der Tarifvertrag. Und dieser regelt ja Urlaub und Urlaubsgeld.

NMAFFM 
Beitragsersteller
 13.06.2020, 19:04
@Gaenseliesel

" Arbeitgeber können Arbeitszeiten in Arbeitsverträgen einvernehmlich oder durch eine Änderungskündigung ändern – Arbeitnehmer können aber die Zulässigkeit einer solchen Änderungskündigung gerichtlich überprüfen lassen."

Bei 1200 MA etwas viel Arbeit

Naja. Der EuGhH sieht das laut Haufe auch so. Falls ich das richtig verstanden habe.

"....Arbeitnehmern als mit Teilzeitbeschäftigten vergleichbar, bei denen der Urlaubsanspruch ebenfalls anteilig gekürzt werden kann (vgl. EuGH, Urteil v. 22.4.2010, Rs. C-486/08 – Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols); denn zum einen sind im Rahmen einer Arbeitszeitverkürzung sowohl die Pflichten des Arbeitnehmers als auch die des Arbeitgebers im Wege einer Betriebsvereinbarung suspendiert. Des Weiteren kann ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitszeit verkürzt wurde, im Gegensatz zu einem erkrankten Arbeitnehmer, der unter durch eine Erkrankung hervorgerufenen physischen oder psychischen Beschwerden leidet, die gewonnene Zeit nutzen, um sich auszuruhen oder Freizeittätigkeiten nachzugehen."


NMAFFM 
Beitragsersteller
 13.06.2020, 15:01

Danke, aber hilft mir hier nicht viel (Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols) U.a. auch, weil hier nicht von Tarifverträgen die Rede ist.