Unverheiratet, getrennt und gemeinsames Haus samt Kreditverpflichtung?
Hallo,
ich weiß gerade nicht, was ich tun kann und was nicht.
Situation: Hauskauf 2014 (gebraucht). Vollfinanzierung auf beide. Beide 50% Grundbuch.
Nun Trennung (seit Dezember 2017) und er möchte nicht ausziehen.
Obwohl bis dato ja nur hauptsächlich Zinsen getilgt sind und der Wert des Hauses nicht gestiegert wurde (ist dem gleich des Kaufpreises laut Schätzung) verlangt er utopische Summe als Ausgleich, die ich nicht habe und die ihm in keinster Weise zusteht. Er sieht diese Summe aber als Entschädigung, weil ich mich getrennt habe.
Also, will ich ausziehen. Er wöllte es jetzt gerne behalten- lehnt Verkauf ab. Nun verlangt er von mir trotz baldigen Auszugs hälftigen Kredit, ist nicht bereit irgendwas schriftlich festzuhalten und droht mir ich sollte mir mal getrauen die Zahlung einzustellen (man muss dazu sagen, dass die Verteilung der Kosten eher 60%ich zu 40%er war in der Vergangenheit). Er kann das Haus meines Erachtens nach gar nicht allein halten. Will aber auch nicht verkaufen. Klar ist es für ihn komfortabel, wenn ich weg bin und trotzdem Hälfte zahle. Das kann ja aber nicht angehen! Außerdem muss ich ja im neuen Zuhause auch zahlen. Diese Doppelbelastung halte ich auf Dauer nicht aus!
Ich muss aber ausziehen, weil es psychisch nicht mehr geht. Mein Sohn (10) aus früherer Beziehung leidet unter der premanenten angespannten Situation.
Was hab ich denn für Möglichkeiten?
Es muss doch eine Lösung geben bei ich ihm nicht sein Leben finanziere...
5 Antworten
Das wird ohne Anwalt nicht abgehen, der ja leider auch wieder Geld kostet.
Tatsache ist, Ihr seid beide Kreditnehmer und beide zur Zahlung an die Bank verpflichtet. Die Bank interessiert nicht, wer drin wohnt.
Wenn nur einer das Haus bewohnt, hat er natürlich eine Miete zu zahlen, die der örtlichen Vergleichsmiete entspricht. Das muss aber nicht mit der Kreditrate übereinstimmen.
Insgesamt eine schwierige Situation. Wird nicht ohne Anwalt gehen. Letzte Chance, aber vermutlich mit Verlusten verbunden, die Versteigerung zum Zweck der Auseinandersetzung.
Wenn er dort wohnen bleiben will und das Haus behalten willl, muss er den Anteil des Kredites übernehmen, das er ja die alleinige Nutzung der Immobilie hat. Du ziehst ja aus. Deinen Anteil muss er übernehmen. Du brauchst keine Zahlungen leisten, auch nicht für den Kredit. Wenn er Deinen Hausanteil übernimmt muss er noch mal Grunderwerbssteuer zahlen.
Ich würde erst mal ausziehen und dann mit der Einstellung der Zahlung drohen. Dann wird er sich schon einigen müssen, sonst wird alles versteigert, wenn der Kredit notleidend ist. Das ist nun mal so.
Da Du aber ideeller Anteilseigner bist, kannst auch Du die Versteigerung beantragen. Damit würde ich auch drohen.
Dann ist alles weg und eine Menge Schulden bleiben übrig.
Dem kann man zuvorkommen, indem man den Kredit weiter bediehnt und selbst die Versteigerung beantragt. Dann ist man einen Schritt voraus.
DieNaD:
Fakten: Erwerb 2014, Vollfinanzierung, wenig getilgt, kaum Immobilien-wertsteigerung, daher hohes Beleihungs-/Ausfallrisiko der Bank
Schwache Bonität des Mannes, daher Entlassung der Gesamtschuldnerin aus der Haftung nach Veräusserung ihres hälftigen Miteigentumanteis an den Mann ausgeschlossen.
Was bleibt:
Zahlungseinstellung durch Frau, Bank betreibt die Zwangsversteigerung.
Nachteil: Ausfallgefahr ca. 30 %, beide Schuldner haften weiterhin persönlich.
Oder Teilungsversteigerung, in der der Erwerbsinteressent (Meistbieter) sämtilche Grundstücksbelastungen übernehmen muss; er erwirbt also keinesfalls lastenfrei.
Nachteil: Eher unwahrscheinlich.
Lösung: Einsicht zur freihändigen Veräusserung schützt beide vor grösserem Verlust.
Du solltest umgehend einen erfahrenen Scheidungsanwalt kontaktieren, denn wenn es dumm läuft, dann bekommt er neben dem Versorgungsausgleich auch noch Unterhalt von Dir zugesprochen.
Wenn er in Zukunt alleine das gemeinsame Haus bewohnt, dann steht Dir eine Mietzahlung zu. Den Wert des Hauses kann ein vereidigter Sachverständiger ermitteln, damit kannst Du ihm den Zahn von überhöhten Wertsteigerungen ziehen.
Aus den laufenden Kreditverträgen zu kommen ist schon deutlich schwieriger und der Kreditgeber wird sich zuerst immer an den Gläubiger mit der besseren Bontät schadlos halten, bevor er die Zwangsversteigerung der Immobilie betreibt.
Ja natürlich, dann sollte man sich halt einen erfahrenen Anwalt für Trennungen suchen und die Unterhaltspflicht und der Versorgungsausgleich entfallen.
Ich denke auch, dass Du dringend einen guten Anwalt brauchst.
Mit dem Argument "Er sieht diese Summe aber als Entschädigung, weil ich mich getrennt habe." kommt er nicht durch.
Problem ist, wenn der Typ so aggro drauf ist, lässt er es vielleicht drauf ankommen, dass am Ende beide hohe Summen verlieren, nur um ihr zu schaden. :(