Wohngeldbescheid - kein W-Leistungsantrag wg. Gehaltserhöhung - prüft Behörde im Nachhinein?

3 Antworten

Klar verstehe ich Deine Gedankengänge, aber Du begibst Dich auf sehr dünnes Eis.

Ich kann Dir nur raten, halte Dich an die Vorschriften und Du bist auf der sicheren Seite.

Du kannst nicht einfach davon ausgehen, dass Deine Akte im Archiv verschwindet. Sollte eine Überprüfung stattfinden, zahlst Du das komplett erhaltene Wohngeld zurück.

Damit ginge dann der Schuss nach hinten los und Du stehst vor noch größeren Problemen.


dreimalweg 
Beitragsersteller
 29.09.2014, 13:57

Habe gerade meinen Lohnzettel kopiert und sende ihn heute - per Einschreiben - an die Wohngeldstelle. Nicht, dass noch jmd. behauptet, ich hätte es nicht rechtzeitig genug bekannt gegeben (Lohnzettel habe ich erst heute bekommen). Ich möchte nämlich nicht die nächsten Monate/ Jahre im Hinterkopf haben, dass da was auf mich zukommen kann. Nichtsdestotrotz ist es einfach unfair. Gehaltserhöhung = Minus, das geht in meinen Kopf nicht rein. Einen einzigen Vorteil hat das Ganze ja - ich bin die leidige Antragsstellung los... immerhin :-)

Primus  29.09.2014, 13:59
@dreimalweg

Ist auch besser so, denn wie sagt man so schön: ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen ;))

Gaenseliesel  29.09.2014, 14:19
@dreimalweg

Primus hat recht, du handelst dir nur unnötigen Ärger ein, meldest du Änderungen der Einkünfte nicht unverzüglich der Wohngeldstelle. Dazu hattest du dich bei der Antragstellung mit deiner Unterschrift übrigens dazu verpflichtet.

Verstehen kann ich dich natürlich auch, solche Gedanken kommen einem schon kurzzeitig. Bringt letztlich nichts :-(

K.

ich muss jetzt einfach mal doppelt posten, denn mir fiel gerade ein, dass Du eventuell noch die Möglichkeit hast, das Bildungspaket in Anspruch zu nehmen.

Sieh doch einfach mal, ob das für Dich in Frage kommt:

Anspruch auf das Bildungspaket:

Leistungen aus dem Bildungspaket können Eltern beantragen, die zum Zeitpunkt des Antrages eine der folgenden Leistungen beziehen:

◾ALG II (Hartz IV)

◾Sozialgeld

◾Sozialhilfe

◾Kinderzuschlag

◾Wohngeld

Falls ja, solltest Du es schleunigst beantragen, solange Du noch keinen negativen Bescheid des Wohngeldes erhalten hast.


dreimalweg 
Beitragsersteller
 29.09.2014, 19:41

Danke für den Tipp. Die Leistungen aus dem Teilhabepaket beziehe ich schon... und muss auch hier alles rückgängig machen. Auch die Übernahme der kitakosten vom jugendamt fällt weg.

Primus  29.09.2014, 20:40
@dreimalweg

Tut mir wirklich leid, Du bist aber auch vom Pech erfolgt.

Die Wohngeldstelle ist zum Datenabgleich berechtigt. Wenn das raus kommt, bekommst du auch noch ein Verfahren wegen Betrug an die Backe.