Wohngeldbescheid - kein W-Leistungsantrag wg. Gehaltserhöhung - prüft Behörde im Nachhinein?
Hallo, kurz zu meiner Person: ich bin berufstätig und allein stehend mit 2 Kindern. Mein Ex-Mann zahlt keinen Unterhalt, ich beziehe UHV. Mein Wohngeld wurde für die kommenden 12 Monate bewilligt (beziehe seit mehreren Jahren Wohngeld). Nun habe ich unverhofft eine Gehaltserhöhung bekommen. Lt. Wohngeldtabelle habe ich nun keinen Anspruch auf WG mehr. Mir ist durchaus klar, dass ich dies der Behörde melden muss. ABER: durch die Gehaltserhöhung fällt nicht nur das Wohngeld weg, sondern auch die Übernahme des Jugendamtes der Betreuungsgebühren meiner Kinder sowie die Leistungen aus Bildung und Teilhabe/ Mittagessen bzw. persönlicher Schulbedarf. Das macht Summasumarum 220 Euro mehr Ausgaben für mich pro Monat, die Gehaltserhöhung schlägt sich netto jedoch "nur" mit 170,00 € nieder. Nun spielt der Teufel in meinem Kopf verrückt und ich überlege tatsächlich, ob ich das Wohngeld die kommenden Monate weiter beziehe und dann einfach nicht weiter beantrage. Widerum ein ABER: Was passiert, wenn ich mich still verhalte? Prüft die Wohngeldbehörde im Nachhinein das Einkommen nach? So nach dem Motto: mal schauen, wer letztes Jahr/ die letzten 3 Jahre etc. keinen Weiterleistungsantrag gestellt hat - quasi per Datenabgleich. Also ob die Behörde im Nachhinein das an das FA übermittelte Einkommen abruft... Jaaa, ich weiß, ich müsste es melden. Ich will auch keine Mitleidsschiene fahren. Aber ich denke beinah Jeder von Euch versteht, wenn ich sage, ich möchte das durch die Gehaltserhöhung verursachte Minus wenigstens noch 1 Jahr aufschieben? (Ist es nicht lachhaft - da gewährt einem der AG eine 20%-ige Gehaltserhöhung und man hat unter dem Strich NICHTS davon...). Also meine Frage: landet meine Akte irgendwann einfach im Archiv, wenn ich keinen Weiterleistungsantrag stelle, oder prüft das nochmal jemand nach?
3 Antworten
Klar verstehe ich Deine Gedankengänge, aber Du begibst Dich auf sehr dünnes Eis.
Ich kann Dir nur raten, halte Dich an die Vorschriften und Du bist auf der sicheren Seite.
Du kannst nicht einfach davon ausgehen, dass Deine Akte im Archiv verschwindet. Sollte eine Überprüfung stattfinden, zahlst Du das komplett erhaltene Wohngeld zurück.
Damit ginge dann der Schuss nach hinten los und Du stehst vor noch größeren Problemen.
Ist auch besser so, denn wie sagt man so schön: ein gutes Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen ;))
Primus hat recht, du handelst dir nur unnötigen Ärger ein, meldest du Änderungen der Einkünfte nicht unverzüglich der Wohngeldstelle. Dazu hattest du dich bei der Antragstellung mit deiner Unterschrift übrigens dazu verpflichtet.
Verstehen kann ich dich natürlich auch, solche Gedanken kommen einem schon kurzzeitig. Bringt letztlich nichts :-(
K.
ich muss jetzt einfach mal doppelt posten, denn mir fiel gerade ein, dass Du eventuell noch die Möglichkeit hast, das Bildungspaket in Anspruch zu nehmen.
Sieh doch einfach mal, ob das für Dich in Frage kommt:
Anspruch auf das Bildungspaket:
Leistungen aus dem Bildungspaket können Eltern beantragen, die zum Zeitpunkt des Antrages eine der folgenden Leistungen beziehen:
◾ALG II (Hartz IV)
◾Sozialgeld
◾Sozialhilfe
◾Kinderzuschlag
◾Wohngeld
Falls ja, solltest Du es schleunigst beantragen, solange Du noch keinen negativen Bescheid des Wohngeldes erhalten hast.
Danke für den Tipp. Die Leistungen aus dem Teilhabepaket beziehe ich schon... und muss auch hier alles rückgängig machen. Auch die Übernahme der kitakosten vom jugendamt fällt weg.
Die Wohngeldstelle ist zum Datenabgleich berechtigt. Wenn das raus kommt, bekommst du auch noch ein Verfahren wegen Betrug an die Backe.
Habe gerade meinen Lohnzettel kopiert und sende ihn heute - per Einschreiben - an die Wohngeldstelle. Nicht, dass noch jmd. behauptet, ich hätte es nicht rechtzeitig genug bekannt gegeben (Lohnzettel habe ich erst heute bekommen). Ich möchte nämlich nicht die nächsten Monate/ Jahre im Hinterkopf haben, dass da was auf mich zukommen kann. Nichtsdestotrotz ist es einfach unfair. Gehaltserhöhung = Minus, das geht in meinen Kopf nicht rein. Einen einzigen Vorteil hat das Ganze ja - ich bin die leidige Antragsstellung los... immerhin :-)