Kindesunterhalt durch Kreditzahlungen kürzen - ist das erlaubt?

1 Antwort

Du wirst in dieser Sache ja sicherlich durch einen Anwalt vertreten werden und der wird Deinem Ex-Mann schon die richtigen Fragen dazu stellen. Es kommt bei Kreditverpflichtungen ja immer auf den Zweck der Kreditaufnahme an. Ein Freiberufler, der sich Praxisinventar durch Kredit finanzieren mußte, kann die Kreditraten -jedenfalls, was den Zinsaufwand betrifft- selbstverständlich bei der Berechnung seiner Einkünfte berücksichtigen. Ein erst nach der Scheidung zur Finanzierung von Konsumgegenständen aufgenommener Kredit aber bleibt außen vor. Wie gesagt: Das ist ein schwieriges Thema und sollte daher nicht ohne anwaltliche Unterstützung angegangen werden.