Unter welchen Umständen können die Unterkunftskosten während eines EU-Auslandssemesters im Master als Werbungskosten geltend machen?
Man liest oft (auch auf dieser Seite), dass die Unterkunftskosten des Auslandssemesters steuerlich geltend gemacht werden könnten. Während des Studiums im Inland ist dies hingegen wohl nur möglich, wenn doppelte Haushaltsführung vorlag, d.h. der Lebensmittelpunkt woanders liegt und entsprechend viele Heimfahrten erfolgen.
Gilt dies bei einem Auslandssemester nicht, d.h. können die Unterkunftskosten auch ohne das den Nachweis erfolgen, dass der Lebensmittelpunkt woanders liegt? Spielt es dabei eine Rolle, ob während des Auslandssemesters in Deutschland der Erstwohnsitz am Studienort behalten wird (wo während des Auslandsaufenthaltes ja gar keine Unterkunft mehr besteht) oder ob dieser zurück in das Elternhaus gelegt wird?
1 Antwort
Hallo,
schau mal hier:
www.college-contact.com/finanzen/steuerliche-absetzbarkeit
ziemlich weit nach unten scrollen, unter:
Steuerliche Absetzbarkeit für ein Auslandsstudium im Masterich hoffe es hilft dir !
Man geht automatisch davon aus, dass bei einem einjährigen Auslandsaufenthalt, die dortige Unterkunft nicht der Lebensmittelpunkt ist.
Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Auf genau diese Webseite bin ich im Zuge meiner Recherchen auch schon gestoßen. Da steht ja Sinngemäß einfach, dass im Master-Auslandsstudium Unterkunftskosten als Werbungskosten berücksichtigt werden. Genauer erläutert wird dies jedoch nicht. Auf anderen Webseiten findet man ähnliches. Genau aus dieser Situation heraus ergab sich meine Frage. Viele Grüße