Unter was läuft es wenn man von einem Grab die Gieskanne ohne zu fragen weg nimmt und bei sich am grab stellt?
Ich war heute am Grab meiner Verstorbenen Mutter und habe direkt festgestellt,
dass die Gießkanne bei einen anderen Grab stand und war zurecht mega sauer und traurig zu gleich und wollte Fragen unter was es Läuft. die Person hat mich nicht gefragt ob sie die Nehmen könnte um die Blumen bei sich auf dem Grab wo deren Famillien angehöriger liegt zu nehmen läuft es unter einfachen Diebstahl oder läuft es unter Störung der Totenruhe. ?
Vielleicht kann mir jemand Helfen.
6 Antworten
Das nennt man Kindergartengeschichte, was DU daraus machst.
Im Übrigen verleitest Du andere dazu, die Gießkanne zu nehmen, wenn Du diese dort einfach so ungesichert stehen lässt.
Und viele Friedhöfe stellen Gießkannen zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung. Vielleicht dachte die andere Person einfach nur, dass das eine vom Friedhof ist.
Sorry, ich finde die Geschichte, die Du nun daraus machst, lächerlich.
Schlimmstenfalls unter schlechtes Benehmen, würde ich sagen. In manchen Friedhöfen gibt es Gießkannen für die Allgemeinheit, vielleicht war der "Wegnehmer" der Ansicht, Deine Gießkanne wäre so eine oder er/sie hat vergessen, sie zurückzustellen. Hol sie Dir halt wieder und schreib den Namen und "bitte stehen lassen" drauf - aus dieser Mücke muss man nun wirklich keinen Elefanten machen, sie ist noch da und wurde auch offenbar ohne Weiteres aufgefunden.
Störung der Totenruhe ist nun wirklich was GANZ anderes:
§ 168 Störung der Totenruhe(1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
(3) Der Versuch ist strafbar.
Deswegen gibt es bei den meisten Friedhöfen am Eingang ein Geländer an dem man "seine" Gießkanne mit einem eigenen Schloß festmachen kann.
läuft es unter einfachen Diebstahl oder läuft es unter Störung der Totenruhe
Nein.
Eher Diebstahl als Störung der Totenruhe.