Unfallverursacher gibt Schuld nicht zu, wie verhält man sich in solch einer Situation?
Hallo Freunde, ... Unfallverursacher gibt die Verschuldung des Unfalls nicht zu, obwohl die Polizei ihm noch einmal beim Eintreffen am Unfallort die Sachlage erklärte.War nur Blechschaden. Personen-Daten wurden mit Hilfer der Polizei ausgetauscht. Wie verhält man sich nun bei solch einer Situation?
4 Antworten
reden wir von einem Kfz-Unfall?
ein Schuldeingeständnis kann ich auch keinem raten. Das sollte man vermeiden.
Nur sehe ich dein Problem auch nicht, denn du hattest die Polizei vor Ort, die Versicherungen sind (hoffentlich) eingeschaltet. Nun geht es m.W. eher um die Einschätzung der Versicherung, weniger um die des Versicherten.
Wenn nun auch die Versicherung den Fall wie dein Unfallgegner einschätzt, dann wird es spannend. Dann kann es zu einem Rechtsstreit kommen.
Hast du denn die Versicherungsdaten des Gegner? Rede doch nicht mit der Person, sondern mit der Versicherung!
letztendlich wird sich die Versicherung des Unfallgegners einschalten. An die solltest du dich wenden. Wenn diese Versicherung der Meinung ist, der Unfallgegner ist schuld, dann ist das auch so. Der Versicherte müsste dann gegen seine Versicherung vorgehen.
Wer die Verkehrslage nicht wirklich kennt, den Unfallvorgang, der kann auch wenig sagen. Und keiner von uns hier ist a) ortskundig oder b) Verkehrsexperte (davon gehe ich mal aus).
- Waren denn die Spuren abgetrennt durch durchgezogene Linien?
- Waren die Linien bereits dicker als normale Linien?
- Stand der Linksabbieger bereits im Bereich, ab dem die Pfeile auf der Strasse angebracht sind?
- hat der Wagen links den Blinker gesetzt?
Es mag sein, dass rein aus der Fahrbahnmarkierung schon Fehler unterlaufen sind.
Wenn du Einsicht willst, dann nimm dir einen Anwalt. Der wird dann hoffentlich von der Rechtsschutzversicherung bezahlt, die wiederum bei der gleichen VS ist :)
Ich sehe den Unfallgegner in der Schuld. Sein Verhalten zeigt, dass er das auch spürt.
Der "Unfallverursacher" handelt aus seiner Sicht richtig wenn er sich vor Ort nicht zur Schuldfrage äußert. Da hilft dann nur den Unfall über den Zentralverband der Versicherungen zu melden. Außerdem würde ich mir in dieser Situation auch schon mal Gedanken über eine Anwaltsbeauftragung machen. Vor den Kosten braucht man sich nicht zu fürchten. Die sind Teil des Schadensersatzes. Ein Anwalt nimmt einem nicht nur den lästigen Papierkram ab, er kennt auch den weiteren Verfahrensablauf, weiß geeignete Gutachter zu benennen und sorgt dafür, dass die Haftpflichtversicherung des Gegners Dich nicht über den Tisch zieht.
Das eigenen Gedächtnisprotokoll an die Versicherung geben.
Haben Sie Fotos gemacht?
Wenn die Fakten, "wer kam von wo" "wie trafen die Wagen zusammen" usw. klar sind, sollte es keine Probleme geben.
Was waren denn die Dinge, die die Polizei dem Unfallgegener mitteilte?
Möglichst alles aus dem Gedächtnis dokumentieren.
Fotos ja, der Gegner wollte mich aber erst daran hindern, Du fotografierst hier gar nichts alter - seine Worte. Ich machte aber trozdem meine Fotos. Polizei Antwort: das wenn jemand die Fahrspur wechselt den Nachfolgeverkehr zu beanchten hat, zumal Sie ja auch in der Schlange an der Ampel standen, somit haben Sie unstrittig Schuld- fahren Sie beide nun die Autos vom Unfallort damit der Verkehr reibungslos fließen kann. Schau mal unten bei @Angelsieb, hier habe ich den Unfall noch mal kurz beschrieben. Vieln Dank.
genau so der Versicherung melden. Die Fotos beilegen. Die Polizei erwähnen.
Ich denke es geht glatt, weil ja der angefahrene keine Chance hatte. denn wenn der Schaden hinten seitlich ist, gab es keine Chance auszuweichen.
Ich hatte 1978 einen ähnlichen, sogar noch komplizierteren Unfall und es war kein Problem.
Hat Polizei ein Unfall - Protokoll geschrieben den Unfallgegner als ersten darauf aufgeführt ?Dann nämlich, wurde er als Verursacher festgestellt.
Melde den Schaden der Versicherung, beschreibe den Unfallhergang aus Deiner Sicht und warte auf die Dinge die da kommen.
Das wirklich Dumme bei dieser Sache ist der Zeitpunkt. Wenn der Fragesteller oder der Unfallgegner den Unfall seiner Versicherung meldet und er eine Hauptfälligkeit 1.1. hat, wird sein SFR erst einmal belastet. Blöde Sache, auch wenn das, nach für ihn positiver Klärung der Sache, korrigiert wird.
Hallo, schau unten bei @angelsieb-hier ist der Unfall kurz beschrieben. Polizei war vor Ort, nahm den Unfall auf, ich bekam keinen Einblick in das Unfallprotokoll der Polizei, Daten der Unfallbeleiligten wurden ausgetauscht-auf Anweisung und Kontrolle der Polizei- Versicherung wurde meinerseits sofort in Kenntnis gesetzt. Unfallverursacher hatte sich noch nicht bei seiner VS gemeldet. Das weiß ich deshalb, weil beide bei der gleichen VS versichert sind. Danke.